Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2016/37: Teilrevision des Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz) · 31 Seiten

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Schweiz ist der Haubentaucher ein häufiger Brutvogel und ein regelmässiger Durchzügler und Wintergast. Der Schweizer Brutvogelbestand beträgt etwa 5000 Paare. Davon werden jährlich zwischen 20 und 40 Vögel auf der Wasservogeljagd erlegt. Immer weniger Jagdberechtigte üben in der Schweiz die Wasservogeljagd aus, und insbesondere an der Jagd auf Haubentaucher sind sie kaum mehr interessiert. Die Diskussion um den Haubentaucher als Fische fressender Vogel hat sich versachlicht. Da der auffällige Vogel leicht zu erkennen und von andern jagdbaren Wasservögeln gut zu unterscheiden ist, ist ein Jagdverbot auch praktisch problemlos umsetzbar.

Die nicht jagdbaren, also geschützten Arten von Wildenten wurden bislang im Artikel 5 Absatz 2 JSG aufgeführt. Diese Liste wird neu direkt im Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe o JSG integriert. Entsprechend kann der Artikel 5 Absatz 2 JSG aufgehoben werden.

Der bereits über Artikel 3b i sAbsatz 1 Buchstabe a JSV geltende Schutz der Moorente wird nun in Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe o JSG gesetzlich verankert. Der Schutz der Moorente erweist sich als nötig. Auch das von der Eidgenossenschaft ratifizierte Abkommen zur Erhaltung der afrikanisch-eurasischen wandernden Wasservögel (AEWA) listet die Moorente als „stark bedroht" auf (Liste 1 AEWA).

In Artikel 5 Absatz 2 Buchstabe o JSG werden zudem die Begriffe „Halbgänsearten" und "Rostgans" gestrichen. Die Rostgans ist eine von sieben Arten der Gattung Tadorna, der sogenannten Halbgänse. Wie für diese Gattung charakteristisch weist die Rostgans sowohl Merkmale gründelnder Enten der Seichtwasserzone als auch Merkmale äsender Gänse angrenzender Weideflächen auf. Rostgänse sind in den innerasiatischen und nordafrikanischen Steppen und Halbwüsten beheimatet. In Westeuropa gibt es wildlebende Populationen, die jedoch alle, oder zumindest grossmehrheitlich auf Gefangenschaftsflüchtlinge zurückgehen. Früher ging man davon aus, dass einzelne Rostgänse in strengen Wintern aus innerasiatischen Gebieten in Westeuropa einflogen. Dies dürfte auch der Grund sein, weshalb diese Art im Jagdgesetz von 1986 aufgenommen wurde. In den letzten Jahrzehnten konnten jedoch keine solchen Eintrüge wissenschaftlich dokumentiert werden. In der Schweiz hat der Bestand in den letzten Jahren stark zugenommen. Der Winterbestand beträgt bereits ca. 1200 Tiere, pro Jahr werden mittlerweile ca. 25 Brutpaare beobachtet. Die Rostgans ist ein Höhlenbrüter, mit Gelegen von bis zu 16 Eiern. Während der Brutzeit sind Rostgänse streng territorial. Für die einheimischen Wasservögel bleibt das nicht ohne Auswirkungen, denn die relativ aggressive und konkurrenzstarke Art duldet keine anderen Entenvögel in ihrem Revier. Die Vermutung liegt nahe, dass eine weitere Ausbreitung der Rostgans früher oder später einen negativen, noch nicht abschätzbaren Einfluss auf andere Vögel in der Schweiz haben kann. Deshalb, und weil sich in der Schweiz die erste sich selbst erhaltende Population in Mitteleuropa etabliert hat, haben sieh Bund, Kantone und die Vogelschutz-Institutionen in der Schweiz 2004 entschlossen, die weitere Vermehrung und Ausbreitung des Rostgansbestands zu verhindern. Die professionelle Wildhut und Jagdberechtigte sollten möglichst viele Rostgänse erlegen, und mit Hilfe von Vogelschutzorganisationen sollten Brüten gesucht und den Behörden gemeldet werden, damit die Gelege entfernt werden können. Heute zeigt eine nüchterne Bilanz, dass wenige Meldungen von Brüten eingingen und seit 2004 rund 900 Rostgänse abgeschossen wurden. Diese Zahl reicht aber nicht aus um den Bestand wirksam zu stabilisieren oder zu reduzieren, so dass sich diese nicht einheimische Vogelart weiter ausbreitet und vermehrt. Abschüsse ohne Wirkung auf den Bestand müssen