Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2017/63: Teilrevision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Zulassung von Leistungserbringern) · 36 Seiten
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Zudem wurden die erwähnten Personen und Organisationen vom BAG zu drei halbtätigen, von Experten moderierten Themenworkshops eingeladen. Der erste Workshop befasste sich mit den Grundlagen, die für die Steuerung des ambulanten Bereichs erforderlich sind, und mit der Zulassungssteuerung. Im zweiten Workshop ging es um die Vertragsfreiheit und die Suche nach leistungsbezogenen Qualitätskriterien. Der dritte Workshop schliesslich hatte differenzierte Tarife zum Thema. Die von den Gesundheitsakteuren und Experten vertretenen Positionen sind ebenfalls in diesen Bericht eingeflossen. Im Folgenden werden die Schlussfolgerungen des Berichts zu den drei untersuchten Stossrichtungen für die Reform in zusammengefasster Form präsentiert.
Differenzierung der Tarife
Zur Differenzierung der Tarife weist der Bericht vom 3. März 2017 darauf hin, dass es schwierig sein dürfte, ausgehend von verschiedenen Kriterien, den «richtigen Preis» für die Leistungen festzulegen, der zudem den Umständen entsprechend regelmässig angepasst werden müsste, was zu einer grossen wirtschaftlichen Unsicherheit der Leistungserbringer führen würde. Weiter hält er fest, dass auch andere Faktoren in die Entscheidungen der Leistungserbringer einfliessen. Anhand mehrerer konkreter Beispiele wurde aufgezeigt, dass eine Preisvariation unter 20 Prozent kaum einen Einfluss auf die Wahl der Niederlassung der Ärztinnen und Ärzte hat. Nach den Diskussionen herrschte Einigkeit darüber, dass über eine Differenzierung der Tarife keine wirksame Steuerung der ambulanten Versorgung möglich ist. Dies wäre nur mit einer signifikanten Differenzierung möglich, was jedoch neue Fehlanreize und eine Ungleichbehandlung der Patientinnen und Patienten schaffen würde. Zudem steht nach Ansicht des Bundesrats eine Taxpunktwerterhöhung mit dem alleinigen Ziel, regionale Ungleichgewichte in der Gesundheitsversorgung zu korrigieren, im Widerspruch zum Wirtschaftlichkeitsgebot des KVG. Ferner weist der Bericht darauf hin, dass die Tarifbestimmungen den Akteuren bereits heute einen gewissen Handlungsspielraum gewähren, der besser genutzt werden könnte. Durch die Förderung von Pauschaltarifen könnten beispielsweise bestimmte Fehlanreize in den Einzelleistungstarifen beseitigt werden.
Vertragsfreiheit
Eine Lockerung des Vertragszwangs würde den Wettbewerb im Markt der medizinischen Leistungen zu Lasten der OKP stärken und die Marktmechanismen gegen die Fehlanreize, die zu steigenden Kosten und sinkender Qualität führen, spielen lassen. Seit dem Inkrafttreten des KVG sind im Parlament jedoch viele Reformvorlagen, die in Richtung einer solchen Lockerung gingen, gescheitert. Die Diskussionen anlässlich der vom BAG organisierten Workshops haben die grundlegend gegensätzlichen Positionen der Leistungserbringer und der Versicherer zu diesem Thema bestätigt. Die Diskussionen zeigten, dass selbst unter den Befürwortern einer solchen Reform keine Einigung über ein Modell besteht, das den Versicherern mehr Freiheit einräumen würde. Das Interessenkonfliktpotenzial der Versicherer, die sowohl auf dem Markt der OKP als auch auf jenem der privaten Zusatzversicherungen tätig sind, würde gemäss Bundesrat die Einführung von relativ strengen Rahmenbedingungen erforderlich machen. Das KVG sieht bereits heute besondere Versicherungsformen vor, insbesondere Modelle mit eingeschränkter Wahl der Leistungserbringer im Gegenzug zu günstigeren Prämien. Der Bundesrat spricht sich in seiner Gesamt-