Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2017/63: Teilrevision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Zulassung von Leistungserbringern) · 36 Seiten

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che Prämie für Erwachsene im Mittel um 4,5 Prozent auf 4176 Franken im Kanton Appenzell-Innerrhoden und auf 6804 Franken pro Jahr im Kanton Basel-Stadt an, während der Schweizer Durchschnitt bei 5367 Franken lag. Die Prämien für Kinder stiegen im Durchschnitt gar um 6,6 Prozent auf 1263 Franken pro Jahr und jene für junge Erwachsene um 5,4 Prozent auf 4972 Franken an. Namentlich für die Mittelschicht, welche kein Anspruch auf Prämienverbilligung erhält, können solche Prämienbeträge ein Grund für Überschuldung sein und zu Armut führen. Die Beschränkung des Anstiegs der Gesundheitskosten muss daher ein zwingendes Ziel der Sozialpolitik des Bundes sein.

Ende 2014 zählte die Schweiz mehr als 41 Ärztinnen und Ärzte pro 10000 Einwohnerinnen und Einwohner, wobei mehr als die Hälfte in einer Praxis oder einer Einrichtung der ambulanten Krankenpflege tätig waren, was deutlich mehr ist als in den meisten OECD-Staaten. Obwohl die Ärztedichte zwischen den Kantonen relativ grosse Unterschiede aufweist (zwischen 8,6 in Zug und 42,5 in Basel-Stadt), ist kein Ärztemangel festzustellen. Wie im Bericht des Bundesrats vom 3. März 2017 ausgeführt, wurde bereits im Jahr 2001 in einer Studie festgestellt, dass die Zufriedenheit der Bevölkerung mit den Leistungen des Gesundheitswesens, die Wahrnehmung von Anzeichen einer Rationierung ebenso wie die Effektivität der medizinischen Versorgung, gemessen an den dank medizinischen Eingriffen vermeidbaren Todesfällen, praktisch identisch sind, trotz der teilweise eklatanten Differenzen bei der Ärztedichte. Es wurde aber beobachtet, dass die Ärztedichte einen markanten Einfluss auf die Aktivitäten (Besuche und Konsultationen) sowie auf die Kosten pro versicherte Person in der OKP hatte. Eine angemessene medizinische Versorgung der Bevölkerung mit einem gleichen Grad der Zufriedenheit kann also auch mit einer vergleichsweise geringen Ärztedichte erreicht werden, dies aber zu niedrigeren Kosten. Seit 2001 ist die Ärztedichte noch weiter angestiegen. Im ganzen Land ist der Zugang zur Gesundheitsversorgung innerhalb kurzer Frist sichergestellt. Die Möglichkeit, die Zulassung gewisser neuer Leistungserbringer in einem Kanton zu beschränken, wird somit keine negativen Auswirkungen auf die Sicherstellung der Gesundheitsversorgung haben. Für neue Leistungserbringer sollen hingegen Anreize geschaffen werden, damit sich diese in Gebieten niederlassen, in denen keine Zulassungsbeschränkung besteht. Die Gesundheitsversorgung in den heute weniger gut versorgten Regionen wird so verbessert, ohne dass sich dadurch die Versorgungssituation in den anderen Regionen verschlechtert.