Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2017/63: Teilrevision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Zulassung von Leistungserbringern) · 36 Seiten

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3 Auswirkungen

3.1 Auswirkungen auf den Bund

3.1.1 Finanzielle Auswirkungen

Ziel dieser Neuregelung ist, die Entwicklung der Kosten für Leistungen zu Lasten der OKP einzudämmen, und auf diese Weise den Anstieg der von den Versicherten bezahlten Prämien zu begrenzen. Die Massnahmen sollten daher ebenfalls dazu beitragen, den Anstieg der Subventionen, die der Bund den Kantonen gemäss Artikel 66 Absatz 2 KVG zur Verbilligung der Prämien der Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen gewährt, zu bremsen.

3.1.2 Personelle Auswirkungen

Die Aufgaben, die infolge der neuen Kompetenzen des Bundesrats gemäss dieser Neuregelung entstehen, werden mit den bestehenden Ressourcen abgedeckt. Die beantragte Neuregelung hat somit keinen Einfluss auf den Personalbestand des Bundes.

3.2 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden sowie auf urbane Zentren, Agglomerationen und Berggebiete

Mit der beantragten Neuregelung haben die Kantone die Möglichkeit, nicht aber die Pflicht, Höchstzahlen für die Zulassung der Ärztinnen und Ärzte pro Fachgebiet festzulegen. Zu diesem Zweck müssen sie unter Anwendung der vom Bundesrat vorgegebenen Kriterien und methodischen Grundsätze und unter Einbezug der wichtigsten Akteure dieses Bereichs die aktuellen Personalbestände erheben, um den Beschäftigungsgrad der betroffenen Ärztinnen und Ärzte und den Zugang der Versicherten zur Gesundheitsversorgung korrekt zu berücksichtigen. Ausserdem müssen sie sich koordinieren, um der Mobilität der Patientinnen und Patienten Rechnung zu tragen. Die Umsetzung dieser Neuregelung führt somit punktuell zu Mehrarbeit in den Kantonen. Wie oben ausgeführt, soll jedoch mit dieser Massnahme der Anstieg der von den Versicherten bezahlten Prämien gebremst und somit der Druck auf die Kantone hinsichtlich der Verbilligung der Prämien der Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen begrenzt werden. Die zu erwartenden Minderausgaben der Kantone bei ihren Prämienverbilligungen dürften den Mehraufwand für die Umsetzung der Zulassungsbeschränkungen übertreffen, womit die Kantone per Saldo entlastet werden.

3.3 Auswirkungen auf die Gesellschaft

Mit der vorgeschlagenen Revision sollen eine bessere Kostenkontrolle und eine Qualitätssteigerung erreicht werden. Wie oben ausgeführt, hat dies eine Begrenzung des Anstiegs der von den Versicherten bezahlten Prämien zur Folge. Die Höhe der Krankenversicherungsprämien und deren jährlicher Anstieg sorgen bei der Bevölkerung und den Kantonen für grosse Besorgnis. Im Jahr 2017 stieg die durchschnittli-