Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2017/63: Teilrevision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Zulassung von Leistungserbringern) · 36 Seiten
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Erläuternder Bericht
1 Grundzüge der Vorlage
1.1 Ausgangslage
1.1.1 Allgemeines
Die Schweiz verfügt über ein hervorragendes Gesundheitssystem, wie zahlreiche Indikatoren belegen. So hat sie beispielsweise weltweit eine der höchsten Lebenserwartungen bei Geburten. Diese Errungenschaft hat jedoch ihren Preis: 2015 beliefen sich die Gesundheitsausgaben der Schweiz auf 12,1 Prozent des Bruttoinlandprodukts (BIP), was nach den USA (16,9 Prozent) dem höchsten Anteil der OECD-Staaten entspricht. Mit 4.13 praktizierenden Ärztinnen und Ärzten pro 1000 Einwohnerinnen und Einwohner im Jahr 2014 weist die Schweiz eine der höchsten Ärztedichte der OECD-Staaten auf. Eine solche hat hierbei einen markanten Einfluss auf die Aktivitäten (Besuche und Konsultationen) sowie auf die Kosten pro versicherte Person in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP). Die Problematik wird in diversen parlamentarischen Vorstössen (siehe Kapitel 1.7) beschrieben.
Für den stationären Bereich ist im Jahr 2009 eine wichtige Revision des Bundesgesetzes vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung (KVG)1 in Kraft getreten; seit 2012 gelangen die neuen Regeln zur Finanzierung der stationären Behandlungen zur Anwendung. Die Revision hatte insbesondere die Eindämmung des Kostenanstiegs in der OKP bei gleichzeitiger Gewährleistung eines Zugangs zu einer qualitativ hochstehenden Gesundheitsversorgung zum Ziel. Dazu wurden namentlich Fallpauschalen eingeführt. Diese Revision wird zurzeit evaluiert. Im Gegensatz zu den meisten OECD-Staaten verfügt die Schweiz im ambulanten Bereich jedoch über kein Instrument, mit dem sich die Erbringung und die Inanspruchnahme von Leistungen wirksam steuern lassen (siehe Kapitel 1.5).
Die Kostenentwicklung in den vergangenen Jahren im ambulanten Bereich hat indessen gezeigt, dass eine Lösung zur Steuerung dieses Bereichs notwendig ist. Im Jahr 2015 machten die ambulanten Leistungen alleine mehr als 70 Prozent der Kosten in der OKP aus und verzeichneten eine stärkere Zunahme als die stationären Leistungen. Zudem lagen die Prämienanstiege in den vergangenen Jahren deutlich über der Inflation, die Löhne hingegen erfuhren keine entsprechende Anpassung. Seit dem Inkrafttreten des KVG im Jahr 1996 sind die Prämien pro Jahr durchschnittlich um 4,6 Prozent und in den letzten zehn Jahren um 3,6 Prozent angestiegen. Somit machen die Prämien für die OKP einen immer grösseren Anteil am Haushaltsbudget aus. Diese Entwicklung hat erhebliche soziale Auswirkungen. Immer mehr Personen sind nicht mehr in der Lage, ihre Prämien regelmässig zu bezahlen. Dies trotz der Tatsache, dass im Jahr 2015 26,9 Prozent der Versicherten Prämienverbilligungen erhielten. Im Jahr 2015 entsprachen diese Subventionen einem Betrag von über 4,1 Milliarden Franken und stiegen im Vergleich zum Vorjahr um 2,8 Prozent an. 2,3 Milliarden Franken gingen zu Lasten des Bunds und der Rest zu Lasten der Kantone.