Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2017/63: Teilrevision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Zulassung von Leistungserbringern) · 36 Seiten
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4 Verhältnis zur Legislaturplanung und zu Strategien des Bundesrats
4.1 Verhältnis zur Legislaturplanung
Die Vorlage wurde weder in der Botschaft vom 27. Januar 2016 zur Legislaturplanung 2015–201922 noch im Bundesbeschluss vom 14. Juni 2016 über die Legislaturplanung 2015–201923 angekündigt.
4.2 Verhältnis zu Strategien des Bundesrats
Im Januar 2013 hat der Bundesrat die Gesamtschau «Gesundheit2020»24 verabschiedet. Mit insgesamt 36 Massnahmen verteilt auf 4 Handlungsfelder soll die Lebensqualität gesichert, die Chancengleichheit gestärkt, die Versorgungsqualität erhöht und die Transparenz verbessert werden. Die Zulassungsteuerung steht im Zusammenhang mit dem Handlungsfeld 4 «Transparenz» der Strategie Gesundheit2020, gemäss dem die Transparenz im Schweizer Gesundheitswesen über die erbrachten Leistungen, ihren Nutzen und ihre Kosten mangelhaft ist. Gemäss der Strategie soll das Ziel «Gesundheitspolitische Steuerung verbessern» mit folgenden Massnahmen erreicht werden: Stärkung der Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen, Einführung neuer Steuerungsmöglichkeiten, Deblockieren von Tarifverhandlungen und Optimierung der Spitalfinanzierung. Eines der im Rahmen dieses Ziels lancierten Projekte ist die «Zulassungssteuerung mittel- und langfristig». Eine der Prioritäten des Bundesrats für das Jahr 2015 war die Verabschiedung der Botschaft (15.020) zu einer Teilrevision des KVG, die die Steuerung des ambulanten Bereichs zum Ziel hatte25. Nachdem die Vorlage vom Nationalrat in der Schlussabstimmung am 18. Dezember 2015 knapp abgelehnt worden war, ging es 2016 darum, zum einen Artikel 55a KVG zu verlängern und zum anderen einen Bericht gemäss dem Postulat 16.3000 der SGK-S zu erarbeiten und zu verabschieden. Dieser Bericht wurde dem Parlament schliesslich am 22. Februar 2017 unterbreitet26.
Ein anderes Ziel des Bundesrats für 2015 bestand in der Förderung der Leistungs- und Versorgungsqualität im Rahmen des Handlungsfelds «Versorgungsqualität sichern und erhöhen». Mit der Verabschiedung der Botschaft zur Stärkung von Qualität und Wirtschaftlichkeit27 sowie mit der Weiterführung der nationalen Pilotprojekte zur Verbesserung der Patientensicherheit und der Projekte zur Erhöhung der Transparenz (Entwicklung von Qualitätsindikatoren) soll dieses Ziel weitgehend erreicht werden. Im Jahr 2016 standen die parlamentarischen Beratungen zur KVG-Revision im Zentrum der Legislaturplanung.
22 BBl 2016 1105
23 BBl 2016 5183
24 Siehe Fn. 12
25 Siehe Fn. 4
26 Siehe Fn. 5.
27 Siehe Fn. 11