Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2020/48: Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Besitzesschutz bei verbotener Eigenmacht an Grundstücken) · 37 Seiten
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Ausweisung nicht mehr (article L.412-1 du Code des procédures civiles d’exécution). Zum andern wurde die Anwendung des Ausweisungsaufschubs infolge der sogenannten «trêve hivernale», welche vom 1. November bis zum 31. März des Folgejahres dauert und während welcher Hausbesetzerinnen und Hausbesetzer zwar gerichtlich eingeklagt, aber nicht ausgewiesen werden dürfen, gelockert. Nach wie vor liegt es aber an der Hauseigentümerschaft, den Nachweis über die gewaltsam erfolgte Hausbesetzung zu erbringen. Dieser Nachweis kann zuweilen schwierig zu erbringen sein.78 Mit Urteil vom 4. Juli 2019 hat der französische Kassationshof kürzlich den Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern zusätzlich den Rücken gestärkt, indem er feststellte, dass das Recht zur Ausweisung von Hausbesetzerinnen und Hausbesetzern, welches sich auf das von der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Verfassung geschützte Eigentumsrecht stützt, dem Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens sowie dem Recht auf angemessene Unterkunft stets vorgeht.79
2.3 Spanien
Nach offiziellen Angaben gab es 2018 in Spanien rund 270'000 Hausbesetzerinnen und Hausbesetzer. Die Besetzerszene setzt sich zusammen aus verarmten Einheimischen, illegal eingewanderten Personen aus Nord- und Schwarzafrika und Mitgliedern krimineller Clans, die aus der Besetzung ein Geschäft gemacht haben. Nicht selten werden Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer von organisierten Banden zur Zahlung von Lösegeld in fünf- bis sechsstelligen Höhe genötigt. In Spanien darf die Polizei ohne richterliche Anordnung nur dann gegen die Hausbesetzerinnen und Hausbesetzer tätig werden, wenn die Besetzung in den ersten 72 Stunden angezeigt wird. Danach entsteht ein vorübergehendes Bleiberecht zugunsten der Besetzenden. Gestützt auf die spanische Verfassung haben nämlich jede Bürgerin und jeder Bürger das Recht auf eine würdige Wohnung. Bis ein richterlicher Beschluss zur Räumung vorliegt, können aber selbst im Schnellverfahren mehrere Monate vergehen. Betritt die Eigentümerin oder der Eigentümer die eigene Wohnung, bevor der richterliche Beschluss vorliegt, macht sie beziehungsweise er sich selbst strafbar. Die Eigentümerinnen und Eigentümer versuchen mit Hilfe videoüberwachter Alarmanlagen rasch(er) von den Hausbesetzungen zu erfahren, um sich zu schützen. Aufgrund der missbräuchlichen Ausnutzung des verfassungsrechtlich geschützten Rechts auf eine würdige Wohnung hat der spanische Gesetzgeber im Sommer 2018
78 Vincent Luc, «Les 3 cas possible pour déloger un Squatteur», 10.11.2018. Kann abgerufen werden unter: www.smartloc.fr/blog/squatters-quels-recours-pour-le-proprietaire/ (Stand: 19.06.2020); Neveu, Laurent, «Sa maison en chantier est devenue un squat, un cauchemar pour le propriétaire», in: l'Édition du soir par Ouest-France, 27.05.2019. Kann abgerufen werden unter: www.ouestfrance.fr/leditiondusoir/data/51474/reader/reader.html#!preferred/1/package/51474/pub/7 4711/page/9 (Stand: 19.06.2020). Lingibé, Patrick, «L'expulsion de squatteurs: ce qui a été modifié avec la loi ELAN», 27.11.2018. Kann abgerufen werden unter: www.villagejustice.com/articles/expulsion-squatteurs-qui-ete-modifie-avec-loi-elan,30089.html (Stand: 19.06.2020).
79 Urteil des Kassationsgerichtshofes der Republik Frankreich vom 4. Juli 2019 (Cass. Civ 3, 4.7.2019, pourvoi n° 18-17119).