Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2020/48: Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Besitzesschutz bei verbotener Eigenmacht an Grundstücken) · 37 Seiten
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ein Gesetz80 erlassen, welches eine polizeiliche Zwangsräumung von bestimmten Arten von Liegenschaften (Privatimmobilien, Gebäude von wohltätigen Organisationen oder öffentlichen Einrichtungen) innerhalb von 20 Tagen ermöglichen soll. Banken oder Fonds als Eigentümerinnen sind von der neuen Regelung zum Schutz von Familien, welche ihre Hypothek nicht mehr bedienen können, ausgeschlossen. Erbringen die Besetzenden innerhalb von fünf Tagen nach Zulassung der Klage keinen Nachweis für ihren rechtmässigen Aufenthalt in der besetzten Liegenschaft, beispielsweise in Form eines Mietvertrages, ordnet der Richter die Zwangsräumung an. Dieser Beschluss ist nicht anfechtbar. Die Klage und auch der Räumungsbefehl richten sich dabei gegen alle, die sich zum Zeitpunkt der Zustellung im betroffenen Wohnraum aufhalten. Ob sich die Zwangsräumung künftig tatsächlich beschleunigen wird, wird sich zeigen und hängt insbesondere von der Arbeitsbelastung der Gerichte ab.81
2.4 Österreich
Nach § 109 des österreichischen Strafgesetzbuches macht sich des Hausfriedensbruches strafbar, wer den Eintritt in die Wohnstätte eines anderen mit Gewalt oder durch Drohung erzwingt. Da Hausbesetzungen meist unbewohnte Gebäude betreffen, was die Anrufung des Hausfriedensbruchs ausschliesst, wird die polizeiliche Räumung von Hausbesetzungen in Österreich nur auf Antrag der Besitzerin oder des Besitzers gerichtlich angeordnet. Dies auf Basis der Besitzesstörungs- beziehungsweise -entziehungsklage nach § 339 und § 346 des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuchs (ABGB). Die österreichische Zivilprozessordnung sieht in § 454 ff. öZPO besondere Bestimmungen für das Verfahren über Besitzstörungsklagen vor, welche auf ein beschleunigtes Verfahren abzielen. So ist stets auf die Dringlichkeit der Erledigung Bedacht zu nehmen (§ 455 öZPO), die Verhandlung ist auf die Erörterung und den Beweis der Tatsache des letzten Besitzstandes und der erfolgten Störung zu beschränken und alle Erörterungen über das Recht zum Besitz, über Titel, Redlichkeit und Unredlichkeit des Besitzes oder über etwaige Entschädigungsansprüche sind auszuschliessen (§ 457 öZPO). Die Klage nach § 454 öZPO richtet sich auf den Schutz und die Wiederherstellung des letzten Besitzstandes und ist innerhalb
80 Ley 5/2018, de 11 de junio, de modificación de la Ley 1/2000, de 7 de enero, de Enjuiciamiento Civi, en relación a la ocupación ilegal de viviendas (Inkrafttreten am 2. Juli 2018).
81 Lilge, Andreas, «Clans besetzen Häuser am Mittelmeer: Deutscher Hausbesitzer erlebt Albtraum auf Mallorca», in: Epoch Times, 22.04.2018. Kann abgerufen werden unter: www.epochtimes.de/politik/europa/clans-besetzen-haeuser-am-mittelmeer-deutscherhausbesitzer-erlebt-albtraum-auf-mallorca-a2405966.html (Stand: 19.06.2020); Louven, Sandra, «Wie Spanien ungebetene Gäste im Feriendomizil verhindern will», in: Handelsamtsblatt, 14.05.2018. Kann abgerufen werden unter: www.handelsblatt.com/politik/international/neues-gesetz-wie-spanien-ungebetene-gaesteim-feriendomizil-verhindern-will/22091924.html?ticket=ST-47554- 36Hk27NCptvrrYG33Ogc-ap6 (Stand: 19.06.2020); Minkner, Lutz, «Nach Hausbesetzung auf Mallorca beschliesst Regierung eilig neues Gesetz», in: FOCUS Online, 04.05.2018. Kann abgerufen werden unter: www.focus.de/immobilien/experten/polizeikann-haerter-durchgreifen-nach-hausbesetzung-auf-mallorca-beschliesst-die-regierungeilig-ein-neues-gesetz_id_8864313.html (Stand: 19.06.2020).