Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2022/101: Verordnung über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten (TabPV) · 34 Seiten

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4. Kapitel: Pflichten des Unternehmens und Einfuhrbeschränkungen

1. Abschnitt: Selbstkontrolle

Art. 21 Pflicht zur Selbstkontrolle

Wer Tabakprodukte oder elektronische Zigaretten auf dem Markt bereitstellt, ist zur Selbstkontrolle verpflichtet (Art. 25 TabPG) und muss für die Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen des TabPG und der Verordnung sorgen (Abs. 1), z. B. in Bezug auf die Zusammensetzung, die Packungen und Behälter und die Kennzeichnung der Produkte. Wenn ein Produkt die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllt, muss das Unternehmen umgehend die zur Widerherstellung des gesetzlichen Zustands erforderlichen Massnahmen ergreifen. Dazu gehören z. B. bei qualitativ ungenügenden Zutaten oder Bestandteilen der Wechsel des Lieferanten oder die Rücknahme eines Produkts zur Korrektur eines Kennzeichnungsfehlers vor einem erneuten Bereitstellen auf dem Markt. Absatz 2 enthält eine nicht abschliessende Aufzählung der Bereiche, die die Selbstkontrolle umfasst. Das Unternehmen muss sich nach den Umständen des Einzelfalls überlegen, ob die Einhaltung der Vorgaben des TabPG und der Verordnung mit den getroffenen Selbstkontrollmassnahmen tatsächlich gewährleistet werden kann. Insbesondere muss es die Konformität der Produkte nachweisen, die es auf dem Markt bereitstellt (vgl. Erläuterungen zu Art. 22). Um eine standardisierte Produktion zu gewährleisten, können sich die Unternehmen auf selbst festgelegte interne Verfahren, gute Praxis oder Herstellungsspezifikationen der Tabakprodukte- oder der E-Zigaretten-Branche beziehen. Ein Beispiel dafür sind öffentlich verfügbare Herstellungsspezifikationen (Publicly Available Specification, PAS) für elektronische Zigaretten22, Tabakprodukte zum Erhitzen23 oder bestimmte Nikotinprodukte zum oralen Gebrauch (Nicotine Pouches)24, die bei der Selbstkontrolle befolgt und referenziert werden können. Die Einhaltung bestimmter Spezifikationen bei der Herstellung trägt zu einer standardisierten Produktion bei. Auch Labels, z. B. für hanfhaltige Rauchprodukte25, stellen sicher, dass zertifizierte Unternehmen bestimmte Qualitätsanforderungen einhalten.

Da für Tabakprodukte und E-Zigaretten keine Zulassung erforderlich ist, ist es umso wichtiger, dass die Unternehmen die Konformität der Produkte mit den gesetzlichen Anforderungen durch Probenahmen und Analysen sicherstellen (Bst. b). Je nach zu kontrollierender Anforderung erfolgt die Analyse visuell oder im Labor, wie z. B. die Messung der Teermenge im Zigarettenrauch. Auch die Methoden der Probenahme und Analyse sind wichtig und müssen dokumentiert werden. Das Ergebnis der Überprüfungen im Rahmen der Selbstkontrolle kann zur Rücknahme von Produkten aus

22 Spezifikation PAS 54114: 2015, Vaping products, including electronic cigarettes, e-liquids, e-shisha and directly-related products. Manufacture, importation, testing and labelling (Guide). Verfügbar unter: http://www.en-standard.eu > BS Standards > 65 AGRICULTURE > 65.160 Tobacco, tobacco products and related equipment. Abgerufen am 12.12.2022. - Spezifikation AFNOR XP D 90-300: Cigarette électroniques et e-liquides, Parties 1-3. Verfügbar unter: www.boutique.afnor.org > Afnor EDITIONS > Standards. Herausgegeben von AFNOR, Dezember 2021. - Spezifikation ANSI/CAN/UL-8139: 2018. UL Standard for Safety Electrical Systems of Electronic Cigarettes and Vaping Devices. Verfügbar unter: https://global.ihs.com > Search «UL 8139». Abgerufen am 12.12.2022.

23 Spezifikation PAS 8850: 2020, Non-combusted tobacco products. Heated tobacco products and electrical tobacco heating devices (Specification). Verfügbar unter: www.en-standard.eu > BS Standards > 65 AGRICULTURE > 65.160 Tobacco, tobacco products and related equipment. Abgerufen am 12.12.2022.

24 -Spezifikation SIS/TS 72: 2020, Nicotine-containing, tobacco-free oral products - Safety and quality related requirements: 2020. Verfügbar unter: https://www.sis.se, Search TS 72 :2020. Abgerufen am 12.12.2022. - Spezifikation PAS 8877: 2022, Tobacco-free oral nicotine pouches. Composition, manufacture and testing (Specification). Verfügbar unter: www.en-standard.eu > BS Standards > 65 AGRICULTURE > 65.160 Tobacco, tobacco products and related equipment. Abgerufen am 12.12.2022.

25 Qualitätslabel Swiss Certified Cannabis. Verfügbar unter: www.swiss-certified-cannabis.ch. 16/34