Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2022/101: Verordnung über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten (TabPV) · 34 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 33Fedlex · Erläuternder Bericht

Ressourcenverbrauchs bei ihrer Herstellung sowie der anfallenden Abfälle Auswirkungen auf die Umwelt, wie in der Botschaft vom 24. Mai 2023 zur Teilrevision des TabPG51 festgehalten wird. Elektronische Zigaretten sind Geräte im Sinne von Artikel 3 Buchstabe a der Verordnung über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte52. Die Hersteller von elektronischen Zigaretten unterliegen daher den verschiedenen Verpflichtungen, die sich aus dieser Verordnung ergeben, insbesondere der Kennzeichnungspflicht (Art. 4) und der Rücknahmepflicht (Art. 6). Die Einhaltung dieser Pflichten trägt zu einer geringeren Umweltbelastung bei, weil damit die Produkte korrekt entsorgt werden.

Dieser Vorentwurf der Verordnung konkretisiert die Bestimmungen des TabPG, das unter anderem die Reduktion des Konsums von Tabakprodukten und elektronischen Zigaretten zum Ziel hat. Das Inkrafttreten des Gesetzes und der Verordnung sollte sich daher positiv auf die Umwelt auswirken.

51 Bundesrat (2023). Botschaft vom 24. Mai 2023 zur Teilrevision des Bundesgesetzes über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten (Tabakproduktegesetz, TabPG). Dokument abrufbar unter: https://www.bag.admin.ch Strategie & Politik > Politische Aufträge & Aktionspläne > Politische Aufträge zur Tabakprävention > Tabakpolitik der Schweiz > Tabakproduktegesetz. Abgerufen am 24.05.2023.

52 SR 814.620 33/34