Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2022/101: Verordnung über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten (TabPV) · 34 Seiten
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Der Testkauf wird abgebrochen, wenn die Anonymität der minderjährigen Person nicht mehr gewährleistet ist (Abs. 3). Durch das maschinelle Prüfen der lesbaren Zeichen des Ausweises (z. B. mit der JALK ID Scan App31) ist die Anonymität ebenso wenig gefährdet, wie wenn die Verkaufsperson den Ausweis an der Kasse nur anschaut. Anders sieht es aus, wenn die Verkaufsperson die Testkaufperson kennt oder ihren Ausweis kopieren will. Wenn die Testperson schon beim Betreten der Verkaufsstelle merkt, dass sie die Verkaufsperson kennt, geht sie wieder. Ist es aber erst an der Kasse der Fall, gibt sie der Begleitperson ein (vorher vereinbartes) Zeichen. Die Begleitperson bricht dann den Testkauf ab und erklärt der Verkaufsperson die Situation.
Zu ihrem Schutz sollen die Minderjährigen keine Testkäufe in Verkaufsstellen durchführen, die sie regelmässig aufsuchen (Abs. 4), z. B. in ihrer Gemeinde, ihrem Quartier oder der nahen Umgebung. Es kann sich dabei auch um Verkaufsstellen ausserhalb des Wohnorts handeln, die die Jugendlichen z. B. wegen eines Sports, den sie dort in der Nähe ausüben, regelmässig aufsuchen. Die Einschränkung gilt auch für die erwachsene Begleitperson.
Art. 37 Nachbesprechung und Protokoll
Nach dem Testkauf besprechen die Testkauf- und die Begleitperson den Fall und füllen gemeinsam das Protokoll aus (Abs. 1). Das Protokoll beschreibt den Ablauf des Testkaufs und enthält das Ergebnis sowie gegebenenfalls die Kaufquittung und Fotos des gekauften Produkts (Abs. 2). Die Fotos werden eingeklebt oder angeheftet und sind besonders wichtig, weil sie in einem späteren Strafverfahren als Beweismittel dienen. Daneben enthält das Protokoll Angaben wie Datum und Uhrzeit des Testkaufs, Name und Adresse der Verkaufsstelle, Name der Verkaufsperson und der Begleitperson.
Die Anonymität der Minderjährigen muss nicht nur während des Testkaufs, sondern auch in der dazugehörigen Dokumentation gewahrt bleiben. Im Protokoll wird nur das Geburtsdatum der Testkaufperson und kein Name angegeben (Abs. 3). Im Falle eines Strafverfahrens muss die Identität aber feststellbar sein, falls die Staatsanwaltschaft oder das Gericht die Aussage der Testkaufperson benötigen (z. B. wenn die Verkaufsperson in ihrer Beschwerde das Verhalten der minderjährigen Person infrage stellt). Der Kanton oder die Fachorganisation führen deshalb eine Liste mit den Kontaktangaben der Testkaufpersonen, die sie mit einem Zahlen- oder anderen Code versehen, der statt des Namens in das Protokoll aufgenommen wird (Pseudonymisierung), damit bei Bedarf feststellbar ist, wer den Testkauf getätigt hat.
Art. 38 Rückmeldung zum Ergebnis
Dieser Artikel legt fest, dass das Ergebnis und das Protokoll des Testkaufs dem kontrollierten Unternehmen innert zehn Tagen schriftlich zugestellt werden müssen. Die Mitteilung kann elektronisch oder per Post erfolgen.
3. Abschnitt: Koordination des Vollzugs
Art. 39
Dieser Artikel konkretisiert Artikel 31 TabPG, der dem BAG die Kompetenz einräumt, Massnahmen für einen einheitlichen Vollzug durch die Kantone zu treffen, wenn dies
31 Mit der JALK ID Scan App kann Verkaufs- und Servicepersonal das Alter der jungen Kundschaft mit dem Smartphone prüfen. Der Datenschutz ist gewährleistet. Es werden keine Daten gespeichert oder weitergeleitet. Details unter www.jugendschutzbern.ch/uploads/tx_komicroshop/Flyer-ID-Scan_d.pdf. 23/34