Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2022/101: Verordnung über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten (TabPV) · 34 Seiten

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Damit die Warnhinweise, welche die Bevölkerung für die Gefahren des Tabakkonsums sensibilisieren sollen, ihre präventive Wirkung nicht verlieren, schlägt der Vorentwurf zwei Neuerungen vor. Zum einen sollen die kombinierten Warnhinweise erneuert werden. Eine erste Serie von Fotografien mit dazugehöriger Information über die gesundheitlichen Folgen des Tabakkonsums ist in Anhang 2 zu finden, und die beiden folgenden Serien sowie zwei fehlende Fotografien für Serie 1 sind in Arbeit. Die für die erste Serie verwendeten Bilder stammen aus einer Datenbank der Weltgesundheitsorganisation (WHO, Region Östlicher Mittelmeerraum). Für die beiden folgenden Serien sowie die fehlenden Fotografien aus Serie 1 sollen eigene Fotografien für die Schweiz erstellt werden. Die Fotografien sollen einen hohen Symbolgehalt haben und die Schädlichkeit des Tabakkonsums in den Mittelpunkt stellen. Damit die Botschaften (Text und Fotografie) die Zielgruppe bestmöglichst erreicht, werden sie bei Jugendlichen und Erwachsene auf ihre Wirkung hin überprüft. Diese Ergebnisse dienen dazu, das finale Set an Fotografien festzulegen.

Das Konzept der kombinierten Warnhinweise bleibt unverändert: Die Fotografien – neu sind es 45 statt der bisher 42 – werden in drei Druckserien aufgeteilt, die je zwei Jahre lang eingesetzt werden. Die Fotografien werden abwechselnd verwendet, sodass sie gleich häufig auf den Packungen erscheinen. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) kann den Anhang anpassen und nach Ablauf der sechs Jahre entscheiden, ob die drei Serien weiterverwendet werden oder ob es neue Fotografien braucht.

Die zweite Neuerung betrifft die Gestaltung der Warnhinweistexte «Rauchen ist tödlich

– hören Sie jetzt auf» und «Tabakrauch enthält über 70 Stoffe, die krebserregend sind», die neu nicht mehr auf weissem, sondern auf farbigem Hintergrund geschrieben werden. Das Ziel auch dieser grafischen Anpassung ist, dass die Warnhinweise den Konsumentinnen und Konsumenten wieder stärker ins Auge fallen.

Testkäufe

Mit Testkäufen kann kontrolliert werden, ob die Gesetzgebung bei der Abgabe an die Konsumentinnen und Konsumenten eingehalten wird. Viele Kantone praktizieren bereits Testkäufe, im Bereich Alkohol fanden 2021 sogar in allen Kantonen Testkäufe statt6. Die Kontrollmethode gilt als wirksam. Die Erfahrung zeigt einen tendenziell rückläufigen Alkoholverkauf an Minderjährige, wenn Testkäufe durchgeführt werden.

Das TabPG sieht vor, dass die zuständige kantonale Behörde selbst Tabaktestkäufe durchführen oder Dritte damit beauftragen kann. Die Verordnung hält fest, welche Organisationen Testkäufe durchführen können. Anerkannt werden im Bereich Gesundheit, Prävention oder Jugendschutz tätige Fachorganisationen wie z. B. das Blaue Kreuz. Die Verordnung regelt auch die Anforderungen an die Instruktion, die Begleitung und den Persönlichkeitsschutz der minderjährigen Testkaufpersonen sowie die Dokumentation und die Rückmeldung zum Ergebnis der Testkäufe.

Das TabPG ändert das Lebensmittelgesetz vom 20. Juni 2014 (LMG)7, indem für Testkäufe im Bereich Alkohol die gleichen Regeln wie im Bereich Tabak verankert werden. Desgleichen müssen die Ausführungsbestimmungen des vorliegenden Vorentwurfs der Verordnung in die Verordnung vom 27. Mai 2020 über den Vollzug der Lebensmittelgesetzgebung8 übernommen werden.

6Notari L., Jaunin C. (2022). Alkoholtestkäufe 2021. Nationaler Bericht über den Verkauf von Alkohol an Minderjährige. Sucht Schweiz, Lausanne, Schweiz.

7 SR 817.0

8 SR 817.042 6/34