Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/2: Umsetzung des Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien auf Verordnungsstufe und weitere Änderungen der betroffenen Verordnungen · 34 Seiten
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Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien:
Änderung der Energieverordnung
2.3.1 Vergütung zum Referenz-Marktpreis
Um die Auswirkungen der neuen Regelung auf die Vergütung von Einspeisungen aus Photovoltaikanlagen zu illustrieren, wird beispielhaft die Periode seit 2018 herangezogen. Es wird aufgezeigt, wie sich die bisher geltenden Marktpreise auf die Vergütung gemäss dem neuen Artikel 15 EnG ausgewirkt hätten.
Der vierteljährliche Referenz-Marktpreis wird seit 2018 für die Photovoltaik sowie andere Technologien vom Bundesamt für Energie (BFE) getrennt erhoben und veröffentlicht1. Abbildung 1 zeigt die Entwicklung der beiden Referenz-Marktpreise. Nachdem in den Jahren 2018 bis 2020 ein eher niedriges Niveau der Marktpreise beobachtet wurde, gab es seitdem starke Ausschläge zu sehr hohen Preisen und ab 2023 eine Stabilisierung. Insgesamt hätten Betreiber von Photovoltaikanlagen über die Periode der letzten sechs Jahre eine mittlere Vergütung von 10,3 Rp./kWh für die eingespeiste Energie erhalten (ohne die Berücksichtigung der Mehrwertsteuer (MWST), die zu diesem Betrag hinzuzurechnen wäre).
Abbildung 1: Entwicklung des vierteljährlich ermittelten Referenz-Marktpreises für die Photovoltaik seit 2018.
Dazu kommen Erträge aus der Veräusserung von HKN für den ökologischen Mehrwert der Elektrizität, der für die Abnahme- und Vergütungspflicht gemäss Artikel 15 EnG nicht gilt. Die meisten Netzbetreiber nahmen 2023 die HKN in ihrem Netzgebiet jedoch freiwillig ab, wie die jährliche Erhebung des Verbands unabhängiger Energieerzeuger (VESE) zeigt2. Für Anlagen unter 30 kW Leistung betrug der HKN-Preis 2023 demnach 2,9 Rp./kWh3. Dabei können 2023 84 Prozent der Schweizer Bevölkerung von dieser freiwilligen Abnahme durch die Netzbetreiber profitieren. Für Anlagen mit einer Leistung zwischen 30 und 150 kW betrug der Preis 2023 2,4 Rp./kWh bei einer Abdeckung von 80 Prozent der Bevölkerung.
Die Entwicklung der Abnahme von HKN und deren Vergütung über die letzten Jahre ist in Tabelle 1 dargestellt. Demnach hätten die Anlagen mit einer Leistung von weniger als 30 kW über die letzten sechs Jahre im gewichteten Mittel 3,2 Rp./kWh für die HKN erhalten, diejenigen zwischen 30 und 150 kW 2,4 Rp./kWh.
1 www.bfe.admin.ch > Förderung > Einspeisevergütung > Marktpreis > Referenz-Marktpreise gemäss Art. 15 EnFV
2 www.vese.ch > pvtarif.ch > Experten Modus > API Interface, die Daten wurden vom BFE analysiert
3 Gewichtetes Mittel gemäss Anzahl der je versorgten Kundinnen und Kunden