Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/2: Umsetzung des Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien auf Verordnungsstufe und weitere Änderungen der betroffenen Verordnungen · 34 Seiten
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Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien:
Änderung der Energieverordnung
wichtige Rolle, um eine erneuerbare Energieversorgung sicherzustellen, Treibhausgasemissionen zu vermindern und das Klimaziel von Netto-Null Treibhausgasemissionen bis 2050 gemäss KlG zu erreichen.
Im neuen HKN-System werden die Brenn- und Treibstoffe ab Produktion beziehungsweise Import erfasst und bis zum Verbrauch nachverfolgt. Werden sie an klima- oder energiepolitische Instrumente angerechnet, kann das auf dem HKN vermerkt und der HKN als Beleg verwendet werden. Das neue HKN-System soll so wesentlich dazu beitragen, den ökologischen Mehrwert der erfassten Brenn- und Treibstoffe sichtbar zu machen und Doppelzählungen zu verhindern. Damit soll es einerseits eine glaubwürdige Vermarktung dieser Stoffe ermöglichen und andererseits den Vollzug der klima- und energiepolitischen Instrumente vereinfachen, sowohl für die verpflichteten Akteure als auch für die Verwaltung.
Das neue HKN-System löst per 1. Januar 2025 die Biogas-Clearingstelle der Gasbranche ab und übernimmt deren Funktion vollständig. Die Gasbranche betreibt diese Clearingstelle auf Basis von Artikel 45e der Mineralölsteuerverordnung vom 20. November 1996 (MinöStV; SR 641.611) im Auftrag des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG). Dieser Artikel bestimmt weiterhin die Pflichten von Herstellerbetrieben sowie von Gasversorgern und -händlern hinsichtlich der Erhebung der Mineralölsteuer. Dies mit dem Unterschied, dass zukünftig das HKN-System die Funktion der Clearingstelle übernimmt.
3. Finanzielle, personelle und weitere Auswirkungen auf Bund, Kantone und Gemeinden
Auf Ebene Bund ist für den Vollzug der vorgesehenen Regelungen zum HKN-System für Brenn- und Treibstoffe mit einem höheren finanziellen und personellen Aufwand zu rechnen. Der Vollzug wird von der Pronovo AG als Vollzugsstelle gemäss Artikel 64 EnG vorgenommen. Für den Vollzug im BFE ist hingegen mit keinem personellen Mehrbedarf zu rechnen. Gleichzeitig vereinfacht sich der Vollzug von Instrumenten der Klima- und Energiepolitik durch die Einführung des HKN-Systems, was den Vollzugsaufwand in diesem Bereich reduziert. Auf Kantone und Gemeinden haben die Bestimmungen keine besonderen finanziellen, personellen oder weiteren Auswirkungen.
Aus den übrigen Verordnungsänderungen ergeben sich keine Auswirkungen auf Bund, Kantone und Gemeinden.
4. Auswirkungen auf Wirtschaft, Umwelt und Gesellschaft
Das neue HKN-System ermöglicht eine effiziente und (insbesondere auch für die Endverbraucherinnen und Endverbraucher) transparente Vermarktung von flüssigen und gasförmigen biogenen Brenn- und Treibstoffen sowie von nicht biogenem Wasserstoff. Es vereinfacht den Vollzug der klima- und energiepolitischen Instrumente sowohl für die verpflichteten Akteure als auch für die Verwaltung. Die Einführung des HKN-Systems führt bei Unternehmen (Energieproduzenten, -importeuren, -händlern und -lieferanten) zu einem neuen Vollzugsaufwand, vor allem in den Bereichen, die der Clearingstelle der Gasbranche keine Daten melden mussten. Das neue HKN-System finanziert sich über Gebühren, die bei der Ausstellung bzw. beim Import von HKN und für die Registrierung einer Produktionsanlage erhoben werden. Die Unternehmen entscheiden, welchen Anteil der Kosten sie dann auf die nächsten Stufen der Lieferkette überwälzen wollen.
Aus den übrigen Verordnungsänderungen ergeben sich keine Auswirkungen auf Wirtschaft, Umwelt und Gesellschaft.