Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/34: Änderung des Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrecht (Umsetzung Motion 22.4253 WAK-S «Entkopplung des bäuerlichen Bodenrechts von der AP22+») · 38 Seiten
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Aktenzeichen: BLW-214.5-3/11
Sonstige Anliegen und Bemerkungen: LDK und KOLAS beantragen, die Auswertung der
Vernehmlassung und die Ausarbeitung der Botschaft zuhanden des Parlaments einer
Expertenkommission zu übertragen, in welcher die Kantone mit mindestens vier Personen ihrer Wahl Einsitz nehmen.
LDK und KOLAS schlagen zudem eine Anpassung von Art. 30 Abs. 2 LPG vor, damit mehr Flächen des landwirtschaftlichen Gewerbes bewilligungsfrei verpachtet werden können. Dies würde
Neueinsteigern in die Landwirtschaft den Zugang zu Land ermöglichen.
LDK und KOLAS beantragen zudem, Art. 213 Abs. 3 ZGB mit einem Verweis auf Art. 18 Abs. 4 BGBB zu ergänzen. Diese Ergänzung sei insbesondere für die Scheidung von Bedeutung. Keine
Auslegungslücke zwischen ZGB und BGBB.
5.5. Eingaben der Umwelt-, Tier- und Landschaftsschutzorganisationen
Die Bergheimat steht dem Entwurf bzw. dessen Stossrichtungen grundsätzlich positiv gegenüber, sieht aber in verschiedenen Punkten Ergänzungs- und Anpassungsbedarf.
[Art. 9 Abs. 3 BGBB] Selbstbewirtschafter: Bergheimat fordert eine klare Definition des ortsüblichen Bewirtschaftungsperimeters mit einer maximalen Fahrdistanz von 10 km in der ganzen Schweiz, mit Ausnahme von Stufenbetrieben und Alpwirtschaftsbetrieben. Die einzelnen Kantone sollen zudem die Möglichkeit haben, das ortsübliche Bewirtschaftungsgebiet enger als 10 km Fahrdistanz zu definieren.
[Art. 18 Abs. 4 BGBB] Erhöhung des Anrechnungswerts: Bergheimat unterstützt den Antrag.
[Art. 42 Abs. 1 BGBB] Vorkaufsrecht der Verwandten; Gegenstand und Rangordnung:
Bergheimat unterstützt den Antrag.
[Art. 49 Abs. 1 Ziff. 2 BGBB] Vorkaufsrecht an Miteigentumsanteilen: Bergheimat unterstützt den
Antrag.
[Art. 52 Abs. 2 BGBB] Erhöhung des Übernahmepreises: Bergheimat unterstützt den Antrag.
[Art. 60 Abs. 1 Bst. f BGBB] Realteilungs- und Zerstückelungsverbot; Bewilligung von
Ausnahmen: Bergheimat unterstützt den Antrag.
[Art. 60 Abs. 1 Bst. j BGBB] Realteilungs- und Zerstückelungsverbot; Bewilligung von
Ausnahmen: Bergheimat unterstützt den Antrag.
[Art. 61 Abs. 1 BGBB] Erwerb von landwirtschaftlichen Gewerben und Grundstücken;
Grundsatz: Bergheimat unterstützt den Antrag.
[Art. 62 Bst. h BGBB] Erwerb von landwirtschaftlichen Gewerben und Grundstücken;
Ausnahmen zur Erwerbsbewilligung: Bergheimat äussert Bedenken gegen den Vorschlag. Das Gesetz muss so angepasst werden, dass sowohl der Schutz vor überhöhten Bodenpreisen
gewährleistet ist, als auch der Erwerb von Realersatz nicht erschwert wird. Alle anderen Umwelt-, Tier- und Landschaftsschutzorganisationen lehnen den Vorschlag ab. Die geplante Änderung würde die Gemeinden bei der Umsetzung der Gewässerschutzvorschriften, insbesondere beim
Hochwasserschutz, massiv behindern und den öffentlichen Interessen schaden.
[Art. 64 Abs. 1 Bst. d und e BGBB] Erwerb von landwirtschaftlichen Gewerben und Grundstücken Ausnahmen vom Prinzip der Selbstbewirtschaftung: Bergheimat äußert Vorbehalte
gegen den Vorschlag. Die neue Regelung kann zu unnötigen Einschränkungen führen. Es besteht die Gefahr, dass diese Flächen nicht mehr standortgerecht bewirtschaftet werden können oder eine