Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/34: Änderung des Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrecht (Umsetzung Motion 22.4253 WAK-S «Entkopplung des bäuerlichen Bodenrechts von der AP22+») · 38 Seiten
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Aktenzeichen: BLW-214.5-3/11
1. Ausgangslage und Gegenstand der Vernehmlassung
Der Bundesrat hat dem Parlament im Rahmen der Agrarpolitik ab 2022 (AP22+) eine Änderung des Bundesgesetzes vom 4. Oktober 19911 über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB) vorgeschlagen (BBI 2020 3955). Das Parlament ist auf diese Vorlage nicht eingetreten. Stattdessen hat es den Bundesrat mit der Motion WAK-S 22.4253 «Entkoppelung des bäuerlichen Bodenrechts von der AP22+»
beauftragt, bis Ende 2025 unter Beizug von Fachexpertinnen und Fachexperten sowie Stakeholdern eine angepasste Vorlage zur Änderung des BGBB auszuarbeiten. Die Vorlage soll namentlich die Selbstbewirtschaftung, die Stellung der Ehegatten und das Unternehmertum in der Landwirtschaft stärken.
Für die Umsetzung der Motion 22.4253 hat das WBF eine externe Begleitgruppe einberufen. Vertreten waren die Kantone (KOLAS), der Schweizerische Bauernverband, der Schweizerische Bäuerinnen- und Landfrauenverband, die Junglandwirtekommission, die Kleinbauernvereinigung, die
Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete, die Schweizerische Gesellschaft für
Agrarrecht, der Verein zum Schutz des landwirtschaftlichen Grundeigentums und die
landwirtschaftlichen Treuhänder. Bei der Erarbeitung der Vernehmlassungsunterlage wurde zudem die Vollzugstauglichkeit mit den zuständigen Bewilligungsbehörden abgeklärt.
Mit der Teilrevision des BGBB sollen der Grundsatz der Selbstbewirtschaftung, die Stellung der
Ehegatten und das Unternehmertum in der Landwirtschaft gestärkt werden. Zur Erreichung dieser Ziele werden zehn Massnahmen vorgeschlagen. Zudem schlägt der Bundesrat vor, die Definition des landwirtschaftlichen Ertragswertes im Gesetz zu verankern und die Zuständigkeit für das BGBB und das Bundesgesetz über die landwirtschaftliche Pacht (LPG, SR 221.213.2) vom Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) zum Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) zu verschieben.
Der vorliegende Bericht informiert über die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens. Die Liste der Vernehmlassungsteilnehmenden (mit den im Bericht verwendeten Abkürzungen) befindet sich im Anhang. Alle Stellungnahmen sind im Internet auf der Seite «Abgeschlossene Vernehmlassungen» publiziert (Link).
2. Ablauf und Adressaten
Mit Beschluss vom 27. September 2024 hat der Bundesrat den Gesetzesentwurf in die
Vernehmlassung geschickt. Diese dauerte bis zum 10. Januar 2025 und wurde vom Bundesamt für Landwirtschaft BLW durchgeführt.
Der vorliegende Bericht fasst die eingegangenen Stellungnahmen zusammen, ohne Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben2. Nach einer Übersicht über die Vernehmlassungsteilnehmenden werden in Kapitel 4 die Ergebnisse der Vernehmlassung zusammengefasst. Anschliessend werden die
Stellungnahmen der Vernehmlassungsteilnehmenden nach Vernehmlassungsgruppen gegliedert im Detail wiedergegeben (Kapitel 5).
1 SR 211.412.11
2 Für die Überarbeitung der Vernehmlassungsvorlage wurden alle Stellungnahmen gemäss Art. 8 des Bundesgesetzes über das Vernehmlassungsverfahren (VIG; SR 172.061) zur Kenntnis genommen, gewichtet und ausgewertet