Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/34: Änderung des Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrecht (Umsetzung Motion 22.4253 WAK-S «Entkopplung des bäuerlichen Bodenrechts von der AP22+») · 38 Seiten

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Aktenzeichen: BLW-214.5-3/11

3. Übersicht über die Vernehmlassungteilnehmenden

Während der Vernehmlassungsfrist gingen insgesamt 153 Stellungnahmen ein. Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) sowie das Centre Patronal (cP) haben ausdrücklich auf eine Stellungnahme verzichtet. Insgesamt wurden 255 Kantone, Parteien und Organisationen angeschrieben.

Teilnehmende nach Kategorie Eingegangene Stellungnahmen Kantone26

In der Bundesversammlung vertretene politische Parteien7

Gesamtschweizerische Dachverbände der Berggebiete und der Wirtschaft5

Kommissionen und Konferenzen6

Umwelt-, Tier- und Landschaftsschutzorganisationen48

Weitere interessierte Kreise: Landwirtschaftliche Kreise und aus der Ernährungswirtschaft, Frauenorganisationen und Agrarrechtsorganisationen 47 Weitere interessierte Kreise: Städte, Gemeinden und Bürgergemeinden9

Weitere interessierte Kreise: Unternehmungen4

Privatpersonen (werden auf Anfrage kommuniziert)1

Stellungnahme insgesamt 153

4. Zusammenfassung der Kernthemen

Allgemeiner Überblick

Die Vernehmlassungsvorlage wird insgesamt sehr breit unterstützt; es werden keine grundsätzlichen Einwände erhoben. Drei Kantone (NE, UR, SZ), der SBV und die bäuerlichen Organisationen

beantragen, Artikel 104a der Bundesverfassung in den Ingress aufzunehmen.

Zwei Kantone (AI, ZG), LDK und KOLAS beantragen, die Auswertung der Vernehmlassung und die Ausarbeitung der Botschaft an das Parlament einer Expertenkommission zu übertragen, in der die Kantone mit mindestens vier Personen ihrer Wahl Einsitz nehmen.

Rückmeldungen zum Prinzip der Selbstbewirtschaftung

Die Bestimmungen über die juristischen Personen werden mehrheitlich unterstützt.

Eine Minderheit der Kantone (AR, NW, UR, SZ), der SBLV und einige bäuerliche Organisationen verlangen, dass die Beteiligung der Selbstbewirtschafter an einer juristischen Person auf 90 % erhöht wird (75 % im Entwurf).

Zwölf Kantone, BPUK, KWL, EnDk, PLANAT, die Umwelt-, Tier- und Landschaftsschutzorganisationen, GLP und SPS unterstützen die Massnahme der Bewilligungspflicht für den Erwerb von

landwirtschaftlichen Flächen als Reserve für Hochwasserschutz- und Renaturierungsprojekte nicht, während LDK, KOLAS und die bäuerlichen Organisationen diese Massnahme unterstützen.

Die Mehrheit der Kantone unterstützt hingegen die Massnahme zur Klärung der Voraussetzungen für den Erwerb von landwirtschaftlichen Flächen zu Schutzzwecken durch Tierschutz- und