Ergebnisbericht VZV

Vernehmlassung 2024/50: Teilrevision der Signalisationsverordnung zur Übernahme der wichtigsten Inhalte bestimmter technischer Normen in das Signalisationsrecht des Bundes; Teilrevision der Verkehrszulassungsverordnung betreffend den Kurs über Verkehrskunde · 31 Seiten

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5.1 Interkantonale Organisationen 314 0 215 5 60% 0% 5.2 Gesamtschweizerische Verbände Ver-

9 2 3 14 64% 14% kehr / Mobilität

5.3 Übrige gesamtschweizerische Ver-

2 0 0 2 100% 0% bände

5.4 Versicherungswesen 116 0 1 2 100% 0%

5.5 Forschung und Lehre 0 0% 0%

5.6 Übrige 1 1 0% 0%

5.7 Zusätzliche Adressaten VKU 0 0% 0%

6 Zusätzliche Stellungnahmen 5 217 2 9 56% 22%

Total 39 11 10 60 65% 18%

Qualitative Beurteilung: Zentrale Aussagen und Anträge

Grundsätzliche Zustimmung (in Fragebogen «JA» angekreuzt bzw. entsprechend geäussert)

AI, AR, BL, BS, FR, GR, JU, NE, NW, OW, SH, SO, SZ, TG, TI, UR, VS, ZG, ZH, Städteverband, ACVS,

KKPKS, asa, ACS, BFU, L-drive, Pro Velo, SVLT, strasseschweiz, TCS, Velosuisse, VCS, SBV, Swissdrive,

Cycla, FOR, Brunner, SBb, Lohnunternehmer

Die Zeitdauer zwischen VKU und praktischer Prüfung wird dadurch verlängert. Inwiefern sich AR dies negativ auf die praktische Prüfung auswirkt, wird sich zeigen.

Auch hier sind wir grundsätzlich einverstanden, es stellen sich aber noch Fragen: Was ist, SO wenn jemand mit 14 Jahren und 6 Monaten den VKU absolviert, um den LFA für A1 mit 15

Jahren zu beantragen. Er oder sie ändert jedoch die Meinung und beantragt erst zwei Jahre

später den LFA für die Kategorie B. Gilt der Besuch mit 14.5 Jahren oder muss ein neuer

VKU besucht werden?

Das Mindestalter ist pro Kategorie verschieden – es ist unklar, welches Mindestalter gemeint

ist. Dies wäre zu präzisieren.

Vedi osservazione pto. 1. TI

Es stellt sich lediglich die Frage, was wirklich von den Themen der VKU-Kurse an Wissen ZG hängenbleibt, wenn eine 14 ½-jährige Person mit einem Lernfahrausweis der Fahrzeugkate-

gorie A1 einen Kurs besucht und erst ca. vier Jahre später mit der Ausbildung der Fahrzeug-

kategorie B beginnt.

Der Grossteil der Korps fühlt sich nicht betroffen von dieser Fragestellung. ACVS, KKPKS

Das Erlernte soll bei Start der Fahrausbildung noch frisch sein. Deshalb macht diese Rege- ACS lung aus unserer Sicht Sinn.

Art.18 Abs. 2 hält neu fest, dass der VKU frühestens sechs Monate vor Erreichen des Min- L-drive destalters besucht werden darf. Um eine allzu starre Regelung mit einem fixen Mindestalter

zu vermeiden, soll mit analogem Vorgehen wie bei der Basistheorieprüfung (BTP) (Art. 13

Abs. 1 bis VZV), der VKU frühestens sechs Monate vor dem vorgeschriebenen Mindestalter

abgelegt werden dürfen. Damit soll verhindert werden, dass der VKU von allzu jungen Per-

sonen absolviert wird und dadurch unnötig viel Zeit zwischen Absolvierung des VKU und der

BTP verstreichen würde. Damit den Fahranfängerinnen und Fahranfänger dennoch genü-

gend Zeit verbleibt, den VKU vor der BTP zu absolvieren, wird vorgesehen, dass dieser frü-

hestens sechs Monate vor Erreichen des Mindestalters besucht werden darf.

Diese Regelung begrüssen wir grundsätzlich sehr. Indessen möchten wir dennoch darauf

hinweisen, dass Absolvent:innen der Kat. A1 in diesem Fall den VKU bereits mit 14 ½- Jahren

absolvieren. Das ist einerseits sehr jung, andererseits verstreicht bis zum Erreichen des 17.

Altersjahres für die Kat. B eine (in diesem Alter) relativ lange Frist, so dass bei einem allfälli-

gen Kategorienumstieg der bereits absolvierte VKU nur noch beschränkt dienlich ist (insbe-

sondere auch hinsichtlich der Themen Automatisierung/FAS). Wir möchten deshalb beliebt

14 Die KKPKS verweist mit Schreiben auf die Stellungnahme der ACVS, welche die Frage 2 mit «JA» beantwortet hat. Dies wird so berücksichtigt.

15 Die SVSP verweist mit Schreiben auf die Stellungnahme der KSSD, welche die Frage 2 mit «keine Stellungnahme/nicht betroffen» beantwortet hat. Dies wird so berücksichtigt.

16 Stellungnahme Schweizerische Unfallversicherung (SUVA) per Schreiben: «Wir haben die Änderungen im Rahmen der Teilrevision SSV und VZV geprüft. Wir begrüssen die geplanten Änderungen in der VZV.» Die Stellungnahme wurde bei Frage 2 als ein «JA» gewertet.

17 Herr Othmar Erhart hat als Privatperson eine Stellungnahme eingereicht, ohne dabei den Fragebogen auszufüllen. Er äussert sich folgendermassen: «Ich würde es sinnvoll finden, wenn die Fahrschüler innert der ersten 4 Monaten nach der Theorieprüfung den VKU absolvieren müssen.» Dies wird bei Frage 2 als ein «Nein» gewertet.