Ergebnisbericht VZV

Vernehmlassung 2024/50: Teilrevision der Signalisationsverordnung zur Übernahme der wichtigsten Inhalte bestimmter technischer Normen in das Signalisationsrecht des Bundes; Teilrevision der Verkehrszulassungsverordnung betreffend den Kurs über Verkehrskunde · 31 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 21Fedlex · Ergebnisbericht

Wir unterstützen die Einbindung aktueller Themen wie Fahrassistenz- und UR Automatisierungssysteme (FAS). Aufgrund des umfassenden Themenkataloges wird es

herausfordernd, diese Themen aufgrund der zeitlichen Ressourcen adäquat zu vermitteln.

Fahrassistenz- und Automatisierungssystem (FAS) sind zukunftsweisend und stellt die

Nutzenden oftmals vor grosse Herausforderungen. Deshalb ist die Ausbildung auf diese

Systeme in Zukunft ein Muss.

Um die Verkehrssicherheit zu erhöhen, ist der Einbezug der FAS ins Ausbildungsprogramm ZG zentral. Als Assistenzsysteme ist es wichtig, dass die Vorteile, aber auch die Grenzen dieser

Systeme aufgezeigt bzw. erfahren werden können.

Die Inhalte und die damit verfolgten Ziele des neu gestalteten Verkehrsunterrichts sind zu ZH begrüssen. Allerdings sind diese sehr abstrakt formuliert und der Erfolg des

Verkehrskundeunterrichts wird wesentlich davon abhängen, dass

- ein gutes Lehrmittel zur Verfügung steht,

- die den Unterricht erteilenden Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer entsprechend geschult sind

und

- die Aufsicht resp. Qualitätssicherung funktioniert.

Entsprechend stellen sich folgende Fragen:

1. Gibt es in der breiten Palette der im Verkehrskundeunterricht zu vermittelnden Themen

eine Unterscheidung zwischen obligatorischem Pflichtstoff und Themen, die nicht

zwingend zu vermitteln sind?

2. Soll ein gesamtschweizerisch einheitliches / verbindliches Lehrmittel erarbeitet werden?

3. Wer konzipiert dieses Lehrmittel und ist ggf. eine inhaltliche Prüfung resp. Freigabe

durch eine dafür bezeichnete Instanz (asa, astra) vorgesehen?

4. Wie wird bei Personen, die keine Landessprache sprechen oder auf die

Gebärdensprache angewiesen sind, umgegangen? Werden für diese Personen

spezifische Lehrmittel benötigt und wenn ja, wer konzipiert diese?

5. Wie wird die Ausbildung der Fahrlehrerschaft organisiert resp. wer zeichnet für diese

inkl. Konzeption zuständig?

6. Ist eine Schulung für die Personen, die mittels Aufsicht die Qualitätssicherung besorgen

notwendig und wenn ja, wer konzipiert diese resp. wer führt diese durch?

Der Grossteil der Korps fühlt sich nicht betroffen von dieser Fragestellung. ACVS, KKPKS

Das Erlernen des Umgangs mit Fahrassistenz- und Automatisierungssystemen ist in sgv, VFAS Anbetracht der technischen Entwicklungen bei den Fahrzeugen von grosser Bedeutung.

Diesbezüglich weist der sgv darauf hin, dass dabei praktische Erfahrungen ebenso wichtig

sind wie theoretische. Deshalb ist im Rahmen der Führerausbildung darauf zu achten, dass

genügend praktische Erfahrungen mit Fahrassistenz- und Automatisierungssystemen

gesammelt werden können. Denn der richtige Umgang mit diesen Systemen dient

schlussendlich auch der Verkehrssicherheit.

Der AGVS begrüsst die Erweiterung der zu vermittelnden Kenntnisse über FAS, damit die AGVS Kursteilnehmenden mit den FAS vertraut werden, zumal sich diese Technologien immer wie

mehr etablieren.

Fahrassistenzsysteme werden mehr und mehr zur Selbstverständlichkeit in unseren ACS Fahrzeugen. Deshalb ist es wichtig, dass die Handhabung dieser Systeme in der

Fahrausbildung erlernt wird. Damit die Neulenkerinnen und Neulenker auch wissen, wie sehr

die Assistenzsystems sie beim Fahren unterstützen, sollten sie während der Fahrausbildung

auch die Erfahrung machen, wie das Auto reagiert, wenn die Systeme ausgeschaltet sind.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch, dass zur Steigerung der Verkehrssicherheit, die auto-schweiz Fahrerassistenz- und Automatisierungssysteme im praktischen Fahrunterricht sprichwörtlich

«erfahren» und erlebt werden können.

Fahrerassistenzsysteme (FAS) haben mittlerweile einen hohen Verbreitungsgrad in BFU moderneren Fahrzeugen aller Preisklassen. Verschiedene sicherheitsrelevante FAS sind

seit 2024 für alle Neufahrzeuge vorgeschrieben. FAS haben ein hohes

Unfallvermeidungspotenzial, können aber bei fehlendem Wissen und bei falscher oder

missbräuchlicher Anwendung auch neue Gefahren schaffen. Das Wissen um die Chancen

und Risiken im Umgang mit FAS ist heute für ein sicheres Führen von Autos und Motorrädern

unerlässlich.

Wichtiger Hinweis:

Die BFU arbeitet derzeit gemeinsam mit der ZHAW und dem IPV an einem ASTRA-

Forschungsprojekt zur «Wirksamkeit neuer Medien in der Fahrausbildung, Fahrweiterbildung

und Führerprüfung» (MFZ_20_02G). Im Rahmen dieses Projekts werden drei Lerneinheiten

in verschiedenen Medienformaten – Fahrsimulator, interaktives Tutorial und VR-Anwendung

– mit Inhalten zu Fahrerassistenz- und Automatisierungssystemen (SAE-L2 und SAE-L3)