Ergebnisbericht VZV
Vernehmlassung 2024/50: Teilrevision der Signalisationsverordnung zur Übernahme der wichtigsten Inhalte bestimmter technischer Normen in das Signalisationsrecht des Bundes; Teilrevision der Verkehrszulassungsverordnung betreffend den Kurs über Verkehrskunde · 31 Seiten
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Auch Bestandteil der Vernehmlassung bildeten der Entwurf der SSV sowie jener zur OBV. Nach der Vernehmlassung werden die Verordnungsentwürfe in zwei jeweils eigenständigen Verfahren weiterbearbeitet, weshalb für die Auswertung der Vernehmlassung zwei separate Ergebnisberichte erstellt worden sind. Vorliegender Ergebnisbericht beschränkt sich auf die Eingaben zur VZV.
2 Stellungnahmen
2.1 Eingegangene Stellungnahmen
Für die Vernehmlassung wurden insgesamt 163 Adressatinnen und Adressaten (26 Kantone, 11 in der Bundesversammlung vertretene politische Parteien, 11 gesamtschweizerische Dachverbände und 115 weitere interessierte Kreise) für eine Stellungnahme zur Vorlage eingeladen. Davon haben 536 Adressatinnen und Adressaten fristgerecht eine Stellungnahme eingereicht, unter anderem sämtliche 26 Kantone und 1 Partei.7 110 Eingeladene haben keine Stellungnahme eingereicht, dazu zählen unter anderem die zusätzlich angeschriebenen Adressatinnen und Adressaten zum VKU und die angefragten Institutionen aus Forschung und Lehre.
Zusätzlich zu den 53 Stellungnahmen der angeschriebenen Adressatinnen und Adressaten sind 11 Stellungnahmen von verschiedenen Kreisen eingetroffen, welche nicht ausdrücklich eingeladen wurden. Insgesamt sind in der Vernehmlassung somit 64 Stellungnahmen eingegangen.
Abb. 1: Eingegangene Stellungnahmen
Zusätzliche
Stellungnahmen (11)
Gesamtschweizerische Dachverbände der Kantone (26)
Gemeinden, Städte und Berggebiete (1)
Gesamtschweizerische
Dachverbände der Wirtschaft (1)
Weitere interessierte
Kreise (24)
In der Bundesversammlung
vertretene politische Parteien (1)
n = 64 Stellungnahmen
Die Stellungnahmen wurden mehrheitlich mit Hilfe des vorgegebenen Fragebogens eingereicht. Der Fragebogen enthält 6 Fragen und ist anhand der vorgeschlagenen Verordnungsänderung zur VZV und der neuen Verordnung des ASTRA über den Kurs über Verkehrskunde (VKUV) strukturiert. Er besteht jeweils aus einem quantitativen Teil (mit Anpassung einverstanden (JA), mit Anpassung nicht einverstanden (NEIN) oder keine Stellungnahme/nicht betroffen) und einem qualitativen Teil (Bemerkun-
6 Ausdrücklich auf eine Stellungnahme per Mail respektive Schreiben verzichtet haben 3 Adressatinnen und Adressaten, nämlich der Schweizerische Gemeindeverband (SGV), der Schweizerischer Arbeitgeberverband (SAV) und RoadCross Schweiz. Die Feuerwehr Koordination Schweiz (FKS) hat per E-Mail mitgeteilt, dass sie mit den Änderungen einverstanden ist, sofern sie davon betroffen ist. Da nicht näher präzisiert wurde, inwiefern die FKS von den einzelnen Änderungen betroffen ist, kann diese Stellungnahme nicht berücksichtigt werden und wird somit nicht zu den eingegangenen Stellungnahmen gezählt.
7 Die Stellungnahmen sind auf der Webseite der Schweizer Bundesbehörden einsehbar: www.admin.ch > Bundesrecht > Vernehmlassungen > Abgeschlossene Vernehmlassungen > 2024 > UVEK > Vernehmlassung 2024/50 > Stellungnahmen VZV. Hinweis: Stellungnahmen, die lediglich per Mail oder über das ASTRA Kontaktformular eingereicht wurden, sind nicht im PDF-Dokument mit den Stellungnahmen enthalten.