Ergebnisbericht VZV

Vernehmlassung 2024/50: Teilrevision der Signalisationsverordnung zur Übernahme der wichtigsten Inhalte bestimmter technischer Normen in das Signalisationsrecht des Bundes; Teilrevision der Verkehrszulassungsverordnung betreffend den Kurs über Verkehrskunde · 31 Seiten

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regelmässig über alle bestehenden Gefässe der Fahrausbildung und Führerprüfung erfolgen (VKU, Basistheorieprüfung, praktische Fahrprüfung, WAB-Kurse). Die o. g. Forschungserkenntnisse sind dafür eine sinnvolle Grundlage.

Der BFU ist bewusst, dass die Erweiterung der Inhalte den bestehenden Zeitrahmen des VKU zusätzlich beansprucht. Es ist daher zu prüfen, ob auf einige bestehende Kursinhalte zugunsten neuer Lerninhalte verzichtet werden kann oder ob sie in Form eines Selbststudiums auszulagern sind.

Die BFU beschäftigt sich seit vielen Jahren intensiv mit der inhaltlichen und methodischen Gestaltung der verschiedenen Gefässe der Fahrausbildung und Führerprüfung und kann für die Erarbeitung, Weiterentwicklung und Umsetzung bestehender sowie ergänzender Hilfsmittel, Checklisten, Auditorenschulungen etc. fachliche Unterstützung anbieten.

Art. 4, Kurslokal Fussverkehr Unter Berücksichtigung des BehiG ist dringend in die Auflistung aufzunehmen, dass das Kurslokal rollstuhlgängig sein muss und über ein rollstuhlgerechtes WC verfügen muss.

Die derzeitige Planung sieht vor, dass durch die Aufnahme der FAS im VKU für andere The- L-drive men deutlich weniger Zeit zur Verfügung steht. Dies ist bei weitem nicht ausreichend, um das notwendige Basiswissen zu vermitteln. Der VKU bleibt eine «Schnellbleiche».

Wir beantragen daher,

• die Gesamtstundenanzahl des VKU auf mindestens 16 Stunden zu erhöhen. Diese Erhöhung ist notwendig, um den gestiegenen Anforderungen, der erweiterten Themenvielfalt, sowie der Basistheorieprüfung gerecht zu werden.

• dass nur geprüfte und zugelassene Lehrmittel verwendet werden dürfen, so dass der Unterricht der notwendigen Qualität gerecht wird und den künftigen Fahrschüler:innen die geforderten Unterlagen zur Verfügung stehen, um sich nach dem VKU auf die Basistheorieprüfung vorbereiten zu können.

Begründung:

In der Vergangenheit wurde der VKU immer wieder weiter ergänzt und thematisch erweitert, ohne aber die nötigen, zeitlichen Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Zuletzt hat man im Zuge der Revision der Verkehrszulassungsverordnung VZV im Jahr 2018 (Opera-3) mit dem Abbau der Weiterbildungspflicht bei den WAB-Kursen von zwei auf einen Tag die Aus- und Weiterbildung bereits reduziert. Im Zuge dieses Abbaus wurden mehr Lerninhalte in die Grundausbildung und damit auch in den VKU verschoben. Es ist daher zwingend erforderlich, den gestiegenen Anforderungen an die Grundausbildung mit einer Erhöhung der Unterrichtsstunden im VKU Rechnung zu tragen. Nur so kann eine fundierte Ausbildung gewährleistet werden, wobei mit einem modernen VKU die Grundlage für die gesamte Auto- und Motorrad-Mobilitäts-Karriere gelegt wird. Weiter ist in der aktuellen VKU-Weisung enthalten, dass «das Rahmenprogramm aufzeigen soll, wie die Ziele gemäss Artikel 18 Absatz 4 VZV erreicht werden können. Es müssen nicht zwingend alle aufgeführten Inhalte vermittelt werden.» Diese Anmerkung zeigt, dass der Themenumfang offensichtlich bereits jetzt zu gross ist und die Fahrlehrer:innen eine didaktische Reduktion vornehmen müssen. Da aber nun der gesamte Inhalt unterrichtet werden muss (!),muss auch die dazu benötigte Zeit zur Verfügung stehen.

Weiter beatragen wir, dass Art. 9 E-VKUV ersatzlos gestrichen wird, da die Kursteilnahme elektronisch erfasst wird (Art. 8 Abs. 2 E-VKUV), bereits heute keine physischen Bestätigungen mehr abgegeben werden und das Bestehen der Basistheorieprüfung Beleg für die Absolvierung des VKU ist.

Im Anhang 11 Ziffer II. 1.2.4 Regeln für die umweltfreundliche Benützung des Fahrzeugs wird zudem noch immer auf die geschaltenen Fahrzeuge fokussiert. Den Automaten oder Elektrofahrzeugen wird keinerlei Aufmerksamkeit geschenkt. Unseres Erachtens sollten folgende Punkte berücksichtigt werden:

• Einfluss Gangwahl; Eco-Modus

• Beschleunigung

• Gaspedalstellung

• Berg- / Talfahrt

• Vorausschauen / Abstand

• Schubabschaltung

• Segeln

• Schwung nutzen

• Konstantfahrt.

Aus dem VöV Forschungsprojekt Sicherheit bei Bahnübergängen werden derzeit konkrete VöV Massnahmen zur Sensibilisierung und Verhaltensschulung der Strassenverkehrsteilnehmer abgeleitet und in Zusammenarbeit mit Strassenvertretern für die Integration in den VKU bzw. deren Richtlinien vorbereitet.

Beim Thema «Nachweis der theoretischen Kenntnisse» ist, im Vergleich zur detaillierten Auflistung unter Ziffer 1.2.4, zu prüfen, ob nicht unter der Ziffer 1.2.1 oder 1.2.2, auf die erhöhten