Ergebnisbericht VZV
Vernehmlassung 2024/50: Teilrevision der Signalisationsverordnung zur Übernahme der wichtigsten Inhalte bestimmter technischer Normen in das Signalisationsrecht des Bundes; Teilrevision der Verkehrszulassungsverordnung betreffend den Kurs über Verkehrskunde · 31 Seiten
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5.2 Gesamtschweizerische Verbände Ver-30
12 0 1 13 92% 0% kehr / Mobilität
5.3 Übrige gesamtschweizerische Ver-
2 0 0 2 100% 0% bände
5.4 Versicherungswesen 131 0 1 2 100% 0%
5.5 Forschung und Lehre 0 0 0% 0%
5.6 Übrige 132 133 0 2 50% 50%
5.7 Zusätzliche Adressaten VKU 0 0% 0%
6 Zusätzliche Stellungnahmen 4 634 1 11 36% 55%
Total 48 9 5 63 76% 14%
Qualitative Beurteilung: Zentrale Aussagen und Anträge
Grundsätzliche Zustimmung (in Fragebogen «JA» angekreuzt bzw. entsprechend geäussert)
AG, AI, AR, BE, BL, BS, FR, GE, GL, GR, JU, NE, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, TI, UR, VS, ZG, ZH,
Städteverband, sgv, ACVS, KKPKS, asa, AGVS, ACS, auto-schweiz, BFU, Fussverkehr, L-drive, Pro Velo, SVLT, strasseschweiz, TCS, Velosuisse, VFAS, VCS, SBV, Swissdrive, Cycla, FOR, QAED, SBb, Lohnunternehmer
Zu beachten gilt jedoch, dass der Lehrplan dadurch noch umfassender wird. Die Erfahrungen AG zeigen, dass bereits mit dem heutigen Umfang die Umsetzung im Unterricht eine Herausfor-
derung darstellt.
Der neue Inhalt ermöglicht einen «roten Faden» bei der Schulung der Assistenzsysteme AI, AR, OW, (vom VKU bis zum WAB-Kurs). Das ist zu begrüssen - die Verwendung der Assistenzsys- SH, VS teme ist für die Verkehrssicherheit zentral. Die Anwendung und die Kenntnisse über die asa Grenzen der aktuellen Systeme kann nicht einfach vorausgesetzt werden. Sie müssen erar-
beitet werden.
Der Themenkatalog des überarbeiteten VKU ist sehr umfassend. Bei der Erarbeitung der
Lehrmittel und der Unterrichtsmaterialien sind Priorisierungen und Gewichtungen vorzuneh-
men, so dass der Kurs nicht «überfrachtet»/«überladen» wird.
Neulenkende können auf diese Weise die FAS theoretisch kennenlernen und danach zeitnah GL sowie adäquat bei der praktischen Fahrausbildung anwenden.
VSZ: Der neue Inhalt ermöglicht einen «roten Faden» bei der Schulung der NW Assistenzsysteme (vom VKU bis zum WAB-Kurs). Das ist zu begrüssen – die Verwendung
der Assistenzsysteme ist für die Verkehrssicherheit zentral. Die Anwendung und die
Kenntnisse über die Grenzen der aktuellen Systeme kann nicht einfach vorausgesetzt
werden. Sie müssen erarbeitet werden. Der Themenkatalog des überarbeiteten VKU ist sehr
umfassend. Bei der Erarbeitung der Lehrmittel und der Unterrichtsmaterialien sind
Priorisierungen und Gewichtungen vorzunehmen, so dass der Kurs nicht «überfrachtet» wird.
Kapo: Fahrassistenz- und Automatisierungssystem (FAS) sind zukunftsweisend und stellt die
Nutzenden oftmals vor grosse Herausforderungen. Deshalb ist die Ausbildung auf diese Sys-
teme in Zukunft ein Muss.
Die Integration der Themen Fahrassistenz- und Automatisierungssysteme wird sehr SO begrüsst. Der Kurs wird dadurch inhaltlich umfangreicher. Es stellt sich die Frage, ob alle
Themen innerhalb 8 Stunden behandelt werden können oder ob es sinnvoller wäre, den Kurs
auf 10 Stunden auszudehnen. Im Unterrichtsblock 2 sollte insbesondere auch die
sogenannte Risikokompensation bzw. die drohende Nachlässigkeit aufgrund von FAS
thematisiert werden.
Der Themenkatalog des überarbeiteten Kurses über Verkehrskunde (VKU) ist sehr TG umfassend. Bei der Erarbeitung der Lehrmittel und der Unterrichtsmaterialien sind
Priorisierungen und Gewichtungen vorzunehmen, so dass der Kurs nicht überladen wird.
30 Fussverkehr Schweiz hat bei der Frage 5 «JA» sowie «Nein» angekreuzt. Diese Stellungnahme kann bei der quantitativen Beurteilung nicht berücksichtigt werden, da nicht ersichtlich ist, ob es sich effektiv um eine Zustimmung oder eine Ablehnung handelt.
31 Stellungnahme Schweizerische Unfallversicherung (SUVA) per Schreiben: «Wir haben die Änderungen im Rahmen der Teilrevision SSV und VZV geprüft. Wir begrüssen die geplanten Änderungen in der VZV.» Die Stellungnahme wurde bei Frage 5 als ein «JA» gewertet.
32 Hindernisfreie Architektur hat bei der Frage 5 «JA» sowie «Nein» angekreuzt. Die Stellungnahme wird somit als «JA» und als «Nein» einmal gewertet, insgesamt aber nur als eine Stellungnahme gezählt.
33 Hindernisfreie Architektur hat bei der Frage 5 «JA» sowie «Nein» angekreuzt. Die Stellungnahme wird somit als «JA» und als «Nein» einmal gewertet.
34 Othmar Erhart hat als Privatperson eine Stellungnahme eingereicht, ohne den Fragebogen auszufüllen. Aus seiner Stellungnahme «Die Fahrassistenzsysteme vertieft im Verkehrskundekurs zu behandeln, finde ich nicht optimal. Die Systeme im Fahrzeug anwenden und sinnvoll einsetzen, das muss das Ziel sein. Damit macht es mehr Sinn, diese im praktischen Unterricht zu schulen, denn die Anwendung unterscheidet sich von Fahrzeug zu Fahrzeug», ergeht, dass Herr Erhart mit der Integration des Themas Fahrerassistenz- und Automatisierungssysteme in den VKU nicht einverstanden ist. Dies wird als ein «NEIN» gewertet.