Ergebnisbericht VZV
Vernehmlassung 2024/50: Teilrevision der Signalisationsverordnung zur Übernahme der wichtigsten Inhalte bestimmter technischer Normen in das Signalisationsrecht des Bundes; Teilrevision der Verkehrszulassungsverordnung betreffend den Kurs über Verkehrskunde · 31 Seiten
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gen/Änderungsantrag). Teilweise haben die Teilnehmenden ihre Anliegen nur per Schreiben (ohne Fragebogen) und teilweise mehrfach (z.B. als Bemerkung im Fragebogen und im Begleitschreiben) eingebracht. Die Stellungnahmen einiger Teilnehmer sind sehr ähnlich bis nahezu identisch.
2.2 Vorgehen bei der Auswertung der Stellungnahmen
Von den 53 eingetroffenen Stellungnahmen der Adressatinnen und Adressaten sind 51 Stellungnahmen per Fragebogen eingereicht worden. Von den per Fragebogen eingegangenen Stellungnahmen haben alle 51 den quantitativen Teil des Fragenkatalogs (teilweise) ausgefüllt, in dem sie beurteilen konnten, ob sie mit den vorgesehenen Änderungen einverstanden oder nicht einverstanden sind bzw. ob sie dazu keine Stellung nehmen wollen oder nicht betroffen sind. Bei den 2 Stellungnahmen, welche nicht per Fragebogen eingereicht wurden (SVP und SUVA) hat die SVP per Schreiben mitgeteilt, dass es mit Blick auf die Zukunft wichtig sei, dass Fahrerassistenz- und Automatisierungssysteme im praktischen Fahrunterricht verständlich vermittelt werden, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (SUVA) hat per Schreiben mitgeteilt, dass sie die geplanten Änderungen in der VZV begrüsst. Die Konferenz der kantonalen Polizeikommandantinnen und -kommandaten (KKPKS) haben auf die Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der Chefs der Verkehrspolizeien der Schweiz und des Fürstentums Liechtenstein (ACVS) verwiesen. Die Schweizerische Vereinigung Städtischer Polizeichefs (SVSP) hat auf die Stellungnahme der Konferenz der städtischen Sicherheitsdirektorinnen und - direktoren der Schweiz (KSSD) verwiesen. Bei der quantitativen Auswertung wird in den Fussnoten präzisiert, wie die Stellungnahme bei der jeweiligen Frage berücksichtigt wurde.
Bei den 11 Stellungnahmen von verschiedenen Kreisen sind 10 per Fragebogen eingereicht worden. Von den per Fragebogen eingegangenen Stellungnahmen haben alle 10 den quantitativen Teil des Fragenkatalogs (teilweise) ausgefüllt, in dem sie beurteilen konnten, ob sie mit den vorgesehenen Änderungen einverstanden oder nicht einverstanden sind bzw. ob sie dazu keine Stellung nehmen wollen oder nicht betroffen sind. Die eingereichten Fragebögen von Corsin Pfister, Markus Rohr und Sarah Dähler werden als eine Stellungnahme mitberücksichtigt, da es sich um identische Stellungnahmen handelt welche über die AG Velo der GRÜNEN der Stadt Zürich eingereicht wurden. Die 11. Stellungnahme (Privatperson Erhart) ist über das ASTRA Kontaktformular eingereicht worden. Anhand der Anmerkungen wurde hier der quantitative Teil im Fragebogen, soweit möglich, sinngemäss ergänzt und bei der quantitativen Beurteilung mitberücksichtigt.
Die qualitative Auswertung der eingegangenen Bemerkungen erfolgte in einem mehrstufigen Prozess, wobei zuerst sämtliche per Fragebogen und/oder per Schreiben eingereichten Inputs kondensiert und in die Tabelle aufgenommen wurden. Inhaltlich gleichartige Stellungnahmen von verschiedenen Teilnehmenden wurden dabei als eine Aussage sinngemäss wiedergegeben und gruppiert. Eine gewisse Unschärfe bei der Zusammentragung der Stellungnahmen sowie der Zuordnung der jeweiligen Teilnehmenden zu den Aussagen liess sich dabei nicht vermeiden. Der genaue Wortlaut der einzelnen Stellungnahmen kann den vollständigen Vernehmlassungsunterlagen entnommen werden. Diese sind auf der Webseite der Schweizer Bundesbehörden verfügbar (Stellungnahmen VZV).