Ergebnisbericht VZV

Vernehmlassung 2024/50: Teilrevision der Signalisationsverordnung zur Übernahme der wichtigsten Inhalte bestimmter technischer Normen in das Signalisationsrecht des Bundes; Teilrevision der Verkehrszulassungsverordnung betreffend den Kurs über Verkehrskunde · 31 Seiten

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Erstrebenswert ist es auch eine andere Art der Fragen einzubauen, zum Beispiel Videoana-

lysen oder Verhaltensfragen mit Interpretationsspielraum. Die Prüfung kann somit moderner

und Zeitgemässer gestaltet werden.

Grundsätzliche Ablehnung (in Fragebogen «NEIN» angekreuzt bzw. entsprechend geäussert)

AG, GE, GL, AGVS, SVLT, Jung, Lohnunternehmer

Ausschlaggebend für diese Beurteilung ist der entstehende erhebliche Mehraufwand. AG

Le cours de théorie à la circulation est pertinent quand l’élève est confronté à la route. L’ex- GE plication sécuritaire pour réinstaurer une obligation de suivre ce cours avant l’examen théo-

rique de base, ne tient pas compte de l’objectif pédagogique actuel d’appliquer la théorie à

la conduite.

Mit Verweis auf die obigen Ausführungen zu Punkt 1 und 2: Bei einer Beibehaltung des ak- GL tuell sinnvollen zeitlichen Regimes, wie die einzelnen Lernmodule zu absolvieren sind, stellt

sich die Frage gar nicht.

Diese Frage erübrigt sich nach unserer Position zur Frage 1. AGVS, SVLT, Loh-

nunternehmer

Regeln sind Regeln. Es heisst Basistheorie. Verkehrssinnschulung gehört in die Praxis. In Jung Deutschland ist sie versteckt in der Basistheorie vorhanden, aber dort ist auch der Besuch

der Theorie vorgeschrieben und alle Themen greifen so ineinander.

Keine Stellungnahme (in Fragebogen «keine Stellungnahme / nicht betroffen» angekreuzt)

Städteverband, sgv, KSSD, SVSP, auto-schweiz, Fussverkehr, VöV, NVB+NGF, QAED, Gähler

3.2 Verordnung des ASTRA über den Kurs über Verkehrskunde VKUV (Frage 5)

Sind Sie mit den Inhalten des Kurses über Verkehrskunde einverstanden, insbesondere, dass neu das Thema Fahrerassistenz- und Automatisierungssysteme (FAS) im Kurs über Verkehrskunde integriert wird (Anhang E-VKUV)?

Quantitative Beurteilung

Anzahl Anteil (%) JA NEIN Keine Total JA NEIN

Stel-

lung-

nahme / nicht

betrof-

fen

1 Kantone 24 2 0 26 92% 8%

In der Bundesversammlung vertretene poli-26

0 0 0% 0% 2 tische Parteien

Gesamtschweizerische Dachverbände der

27 0 0 0 0 0% 0% 3 Gemeinden, Städte und Berggebiete

Gesamtschweizerische Dachverbände der

1 0 0 1 100% 0% 4 Wirtschaft

5 Weitere interessierte Kreise

5.1 Interkantonale Organisationen 328 0 229 5 60% 0%

26 Die SVP hat sich folgendermassen per Schreiben geäussert: «Aus Sicht der SVP ist es mit Blick auf die Zukunft wichtig, dass Fahrerassistenz- und Automatisierungssysteme im praktischen Fahrunterricht verständlich vermittelt werden, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen.» Die Stellungnahme lässt sich nicht definitiv einer der drei Spalten (JA, NEIN, Keine Stellungnahme/nicht betroffen) zuordnen, weshalb sie nicht in die quantitative Beurteilung aufgenommen wurde.

27 Der Schweizerische Städteverband hat im Fragebogen bei allen 6 Fragen «JA» sowie «keine Stellungnahme/nicht betroffen» angekreuzt. Diese Stellungnahme kann bei der quantitativen Beurteilung nicht berücksichtigt werden, da nicht ersichtlich ist, ob es sich effektiv um eine Zustimmung oder keine Stellungnahme/nicht betroffen handelt.

28 Die KKPKS verweist mit Schreiben auf die Stellungnahme der ACVS, welche die Frage 5 mit «JA» beantwortet hat. Dies wird so berücksichtigt.

29 Die SVSP verweist mit Schreiben auf die Stellungnahme der KSSD, welche die Frage 5 mit «keine Stellungnahme/nicht betroffen» beantwortet hat. Dies wird so berücksichtigt.