Ergebnisbericht VZV
Vernehmlassung 2024/50: Teilrevision der Signalisationsverordnung zur Übernahme der wichtigsten Inhalte bestimmter technischer Normen in das Signalisationsrecht des Bundes; Teilrevision der Verkehrszulassungsverordnung betreffend den Kurs über Verkehrskunde · 31 Seiten
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In der Schweiz wird er von Polizei und Fachverbänden empfohlen. Mit der Erwähnung der
Begriffe im Lehrplan kann der Holländergriff eine stärkere Verbreitung finden.
Diskussion: Assistenzsysteme nicht zu Lasten der Velofahrenden. Aber keinen zusätzlichen
Tag.
Wir haben die anzupassenden und teils unverständlichen Stellen im Lehrplan zum VKU FOR
markiert und kommentiert (siehe nachfolgend).
Unterrichtsblock 1, Ziffer 1.1, Kompetenzen: Sie sind motiviert, sich vertieft mit den Ver-
kehrsvorschriften, ihren Fahrmotiven, der Entwicklung ihres Verkehrssinns und der Sicher-
heit von Fahrzeugen sowie den Gefahren, die das Führen eines (schweren) Motorfahrzeu-
ges beinhaltet, auseinanderzusetzen.
Unterrichtsblock 2, Ziffer 2.1, Auftrag an die Personen, die den Kurs durchführen,
und Kompetenzen: Sie machen den Kursteilnehmenden bewusst, dass der bestimmungs-
gemässeund sichere Einsatz von Automatisierungs- und Fahrerassistenzsystemen (FAS)
…
Unterrichtsblock 2, Ziffer 2.2, 3. Verkehrssehen, FAS und Fahrstil: Sichtverhältnisse:
Einfluss der Sichtverhältnisse auf die visuelle Wahrnehmung; FAS: Nutzen, Einsatz und
Grenzen von FAS
Unterrichtsblock 4, Ziffer 4.2, 2.4: VOR- Analyse nirgends erklärt sowie Spalte rechts
(Lerninhalte) unübersichtlich gestaltet
Wir befürworten, dass die Thematik der Fahrerassistenz- und Automatisierungssysteme QAED (FAS) in den VKU integriert werden sollen. Dabei sollte die Erhöhung der Verkehrssicherheit
und der positive Einfluss auf den Energieverbrauch/CO2-Ausstoss thematisiert und in der
Verordnung entsprechend explizit erwähnt werden.
Grundsätzliche Ablehnung (in Fragebogen «NEIN» angekreuzt bzw. entsprechend geäussert)
LU, VD, AG Velo der GRÜNEN (Pfister, Rohr, Dähler), Grossenbacher, Jung, Brunner, Gähler
Fahrassistenz- und Automatisierungssysteme (FAS) sind zukunftsweisend und stellen die LU Nutzenden oftmals vor grosse Herausforderungen. Deshalb ist die Ausbildung auf diese Sys-
teme in Zukunft ein Muss.
FAS müssen im Rahmen der praktischen Fahrausbildung kennengelernt werden. Wenn der
VKU vor der Theorieprüfung stattfindet, ist dies nicht ganz zielführend.
Cf. question 1. VD
Par ailleurs, concernant la thématique des SAC : le fait de suivre une telle formation en vue
d’obtenir la catégorie A1 (à partir de 14 ans ½) parait prématuré. En effet, il peut s’écouler
plus de 2 ans avant d’avoir l’âge prescrit de 17 ans pour la réalisation de course d’apprentis-
sage avec des véhicules de la catégorie B qui peuvent être équipés de SAC. La théorie
apprise lors du CTC risque de ne plus être suffisamment présente. Il serait en revanche utile
d’instaurer des heures de pratiques obligatoires de conduite auprès d’un-e moniteur-trice qui
pourrait aborder cette thématique des SAC.
Für unterschiedliche Fahrzeuge gelten zum Teil andere Regeln, das sollt thematisiert wer- AG Velo der den. Somit können zukünftige Fahrende auf unerwartetes Verhalten besser vorbereitet sein. GRÜNEN (Pfis-Wenn bspw. ein Fahrrad anders fährt, dann kann es sein, dass es das darf. ter, Rohr, Däh-
ler), Grossenbacher, Brunner
Fahrassistenzsystem und Automatisierungssystem sind bereits enthalten. Jung
Zusätzlich vermitteln, dass für andere Verkehrsteilnehmende spezielle Verkehrsregeln gel- Gähler ten. Diese muss man nicht unbedingt alle kennen, aber man muss so vorsichtig fahren, dass
es zu keinen Gefahrensituationen kommt, wenn sich ein anderer Verkehrsteilnehmender un-
erwartet (aber korrekt) verhält, und schon gar keine Selbstjustiz verüben, denn die anderen
verhalten sich wahrscheinlich korrekt.
Beispiele: Mit dem Velo in der Mitte der Fahrspur fahren (gem. Art. 8 Ziffer 4a/b VRV), nicht-
beachten von für Veloverkehr nicht gültigen Rotlichtern (Art. 68 SSV)