Ergebnisbericht VZV

Vernehmlassung 2024/50: Teilrevision der Signalisationsverordnung zur Übernahme der wichtigsten Inhalte bestimmter technischer Normen in das Signalisationsrecht des Bundes; Teilrevision der Verkehrszulassungsverordnung betreffend den Kurs über Verkehrskunde · 31 Seiten

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Diese Frage erübrigt sich nach unserer Position zur Frage 1. AGVS

12 Monate, ansonsten in der Praxis keine Führerprüfungen mit exakt 18 Jahren abgelegt VFAS werden können.

Zu jung Jung

Keine Stellungnahme (in Fragebogen «keine Stellungnahme / nicht betroffen» angekreuzt)

Städteverband, sgv, KSSD, SVSP, auto-schweiz, Fussverkehr, VöV, NVB+NGF, QAED, Gähler

3.1.3 Qualitätskontrolle VKU und Lehrmittel (Frage 3)

Sind Sie einverstanden, dass die Kantone im Rahmen ihrer Aufsichtspflicht nach Artikel 24 der Fahrlehrerverordnung vom 28. September 2007 die Qualität des Kurses über Verkehrskunde sowie der Lehrmittel kontrollieren und diese Tätigkeit an Dritte delegieren können (Art. 18 Abs. 6 E-VZV)?

Quantitative Beurteilung

Anzahl Anteil (%) JA NEIN Keine Total JA NEIN

Stel-

lung-

nahme / nicht

betrof-

fen

1 Kantone 21 5 0 26 81% 19%

In der Bundesversammlung vertretene poli-

0 0 0% 0% 2 tische Parteien

Gesamtschweizerische Dachverbände der

18 0 0 0 0 0% 0% 3 Gemeinden, Städte und Berggebiete

Gesamtschweizerische Dachverbände der

1 1 0% 0% 4 Wirtschaft

5 Weitere interessierte Kreise

5.1 Interkantonale Organisationen 319 0 220 5 60% 0% 5.2 Gesamtschweizerische Verbände Ver-

8 3 3 14 57% 21% kehr / Mobilität

5.3 Übrige gesamtschweizerische Ver-

1 1 0 2 50% 50% bände

5.4 Versicherungswesen 121 0 1 2 100% 0%

5.5 Forschung und Lehre 0 0% 0%

5.6 Übrige 1 1 0% 0%

5.7 Zusätzliche Adressaten VKU 0 0% 0%

6 Zusätzliche Stellungnahmen 5 1 2 8 63% 13%

Total 39 10 10 59 66% 17%

Qualitative Beurteilung: Zentrale Aussagen und Anträge

Grundsätzliche Zustimmung (in Fragebogen «JA» angekreuzt bzw. entsprechend geäussert)

AG, AI, AR, BE, BL, BS, FR, GE, GL, GR, JU, NE, SG, SH, SO, TG, TI, UR, VD, VS, ZH, Städteverband,

ACVS, KKPKS, asa, AGVS, ACS, Pro Velo, SVLT, TCS, Velosuisse, VFAS, VCS, Swissdrive, Cycla, FOR, Jung, Lohnunternehmer

18 Der Schweizerische Städteverband hat im Fragebogen bei allen 6 Fragen «JA» sowie «keine Stellungnahme/nicht betroffen» angekreuzt. Diese Stellungnahme kann bei der quantitativen Beurteilung nicht berücksichtigt werden, da nicht ersichtlich ist, ob es sich effektiv um eine Zustimmung oder keine Stellungnahme/nicht betroffen handelt.

19 Die KKPKS verweist mit Schreiben auf die Stellungnahme der ACVS, welche die Frage 3 mit «JA» beantwortet hat. Dies wird so berücksichtigt.

20 Die SVSP verweist mit Schreiben auf die Stellungnahme der KSSD, welche die Frage 3 mit «keine Stellungnahme/nicht betroffen» beantwortet hat. Dies wird so berücksichtigt.

21 Stellungnahme Schweizerische Unfallversicherung (SUVA) per Schreiben: «Wir haben die Änderungen im Rahmen der Teilrevision SSV und VZV geprüft. Wir begrüssen die geplanten Änderungen in der VZV.» Die Stellungnahme wurde bei Frage 3 als ein «JA» gewertet.