Ergebnisbericht VZV

Vernehmlassung 2024/50: Teilrevision der Signalisationsverordnung zur Übernahme der wichtigsten Inhalte bestimmter technischer Normen in das Signalisationsrecht des Bundes; Teilrevision der Verkehrszulassungsverordnung betreffend den Kurs über Verkehrskunde · 31 Seiten

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Für die qualitative Auswertung wurde der folgende Farbcode verwendet:

− Kantone = Blau;

− Alle anderen Adressatinnen und Adressaten = Schwarz;

− Zusätzliche Stellungnahmen = Grün;

− Teilnehmende, welche bei einzelnen Fragen im Fragebogen mehrere Antwortoptionen angekreuzt haben = Fett markiert

3 Die Vorlage im Einzelnen

3.1 Teilrevision der Verkehrszulassungsverordnung (VZV)

3.1.1 VKU vor Basistheorieprüfung (Frage 1)

Sind Sie einverstanden, dass der Kurs über Verkehrskunde neu vor der Basistheorieprüfung absolviert werden muss (Art. 13 Abs. 1ter E-VZV)?

Quantitative Beurteilung

Anzahl Anteil (%) JA NEIN Keine Total JA NEIN Stellungnahme / nicht betroffen

1 Kantone 20 6 0 26 77% 23% In der Bundesversammlung vertretene poli-

0 0 0% 0%

2 tische Parteien Gesamtschweizerische Dachverbände der

8 0 0 0 0 0% 0%

3 Gemeinden, Städte und Berggebiete Gesamtschweizerische Dachverbände der

1 1 0% 0%

4 Wirtschaft

5 Weitere interessierte Kreise

5.1 Interkantonale Organisationen 39 0 210 5 60% 0%

5.2 Gesamtschweizerische Verbände Ver-

9 2 3 14 64% 14% kehr / Mobilität

5.3 Übrige gesamtschweizerische Ver-

2 0 0 2 100% 0% bände

5.4 Versicherungswesen 111 0 1 2 50% 0%

5.5 Forschung und Lehre 0 0% 0%

5.6 Übrige 1 1 0% 0%

5.7 Zusätzliche Adressaten VKU 0 0% 0%

6 Zusätzliche Stellungnahmen 4 312 2 9 44% 33% Total 39 11 10 60 65% 18%

8Der Schweizerische Städteverband hat im Fragebogen bei allen 6 Fragen «JA» sowie «keine Stellungnahme/nicht betroffen» angekreuzt. Diese

Stellungnahme kann bei der quantitativen Beurteilung nicht berücksichtigt werden, da nicht ersichtlich ist, ob es sich effektiv um eine Zustimmung oder keine Stellungnahme/nicht betroffen handelt.

9Die KKPKS verweist mit Schreiben auf die Stellungnahme der ACVS, welche die Frage 1 mit «JA» beantwortet hat. Dies wird so berücksichtigt.

10Die SVSP verweist mit Schreiben auf die Stellungnahme der KSSD, welche die Frage 1 mit «keine Stellungnahme/nicht betroffen» beantwortet

hat. Dies wird so berücksichtigt.

11Stellungnahme Schweizerische Unfallversicherung (SUVA) per Schreiben: «Wir haben die Änderungen im Rahmen der Teilrevision SSV und

VZV geprüft. Wir begrüssen die geplanten Änderungen in der VZV.» Die Stellungnahme wurde bei Frage 1 als ein «JA» gewertet.

12Herr Othmar Erhart hat als Privatperson eine Stellungnahme eingereicht, ohne dabei den Fragebogen auszufüllen. Seine schriftliche Stellung-

nahme «Ich bin der Meinung, (…), dass der Verkehrskundekurs den richtigen Platz nach der Theorieprüfung hat, wird bei Frage 1 als ein «NEIN» gewertet.