Ergebnisbericht VZV

Vernehmlassung 2024/50: Teilrevision der Signalisationsverordnung zur Übernahme der wichtigsten Inhalte bestimmter technischer Normen in das Signalisationsrecht des Bundes; Teilrevision der Verkehrszulassungsverordnung betreffend den Kurs über Verkehrskunde · 31 Seiten

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Die notwendige Qualität ist jedoch nicht definiert, dazu müssen zwingend einheitliche Bewer- AG tungsgrundlagen (Rahmenbedingungen und Kriterien) in der Verordnung des ASTRA über

den Kurs über Verkehrskunde (VKUV) geschaffen werden. Es wird dazu auf die Ergänzun-

gen in den Bemerkungen zur Antwort der Frage 6 verwiesen.

Eine Delegation dieser Aufgabe, beispielsweise an die Vereinigung der Strassenverkehrs- AI ämter asa, muss möglich sein. Die Lehrmittel werden normalerweise schweizweit angeboten,

daher sollte auch die Qualitätssicherung national stattfinden.

Es ist zu begrüssen, dass die Kantone die Qualitätssicherung der Kurse übernehmen. Die AR, SH, TG, VS Kontrolle der Lehrmittel kann in der Praxis jedoch nicht Aufgabe der Kantone sein. Die An- asa bieter der Lehrmittel bieten die Produkte schweizweit an, somit muss die Qualitätssicherung

auch national stattfinden. Eine Delegation dieser Aufgabe, z.B. an die asa, ist somit zwin-

gend.

Es ist zu prüfen, beide Aufgabenbereiche der Qualitätssicherung (Kurse und Lehrmittel) an

einer Stelle zu vereinen.

Kontrolle des Verkehrskunde-Unterrichts durch die Kantone ist sinnvoll und hat sich in der BE, GR Praxis bewährt.

Der Kanton Glarus begrüsst es, dass die Aufsicht der VKU/PGS Kurse an Dritte delegiert GL, UR werden können.

Der Kanton Uri begrüsst die Möglichkeit einer Delegation an Dritte wie z.B an die Vereinigung

der Strassenverkehrsämter (asa).

Die Aufsicht sollte durch eine zentrale Stelle angegangen werden, z.B. L-Drive, BfU oder SG analog der obligatorischen Weiterbildung (CZV, 2Phasen, FL-WBK und ADR). Ebenso soll-

ten die Lehrmittel zentral genehmigt werden, z.B. durch den L-Drive oder die asa.

Grundsätzliches Einverständnis, auch hier fehlen noch Informationen. Anhand welcher Kri- SO terien muss das Lehrmittel kontrolliert werden? Bisher sind keine Mindestanforderungen oder

Kontrollkriterien bekannt. Die Prüfung und Qualitätskontrolle kann so nicht sichergestellt wer-

den. Es müssen Vorgaben gemacht werden, anhand denen die Lehrmittel beurteilt werden

können. Es wäre jetzt der Zeitpunkt, die einheitliche Beurteilung von Lehrmitteln festzulegen.

Es wäre dabei hilfreich, wenn das Astra für die Beurteilung von Lehrmitteln Kriterien oder

Beurteilungsraster zur Verfügung stellen würde.

Pienamente d’accordo sui controlli. Tuttavia per l’approvazione del materiale didattico è op- TI portuno che il materiale sia approvato da un ente centrale per tutti uguale.

Les personnes auxquelles cette tâche sera déléguée devront avoir une pleine connaissance VD de la matière qui sera enseignée lors du CTC.

Um eine effektive und auf das Wesentliche fokussierte Kontrolle sicherzustellen, muss ein ZH Katalog der zu prüfenden Punkte und deren Gewichtung bei der Beurteilung der Qualität des

erteilten Verkehrskundeunterrichts bestehen. Dieser Katalog sollte gesamtschweizerisch

einheitlich angewandt werden. Offen ist, wer einen solchen Katalog erarbeitet resp. erarbei-

ten lässt (asa, astra?).

Was die vorgesehene Möglichkeit der Delegation der Aufsicht an Dritte betrifft, so müssen

die Voraussetzungen definiert werden, die ein Dritter für die Übernahme dieser Aufgabe er-

füllen muss. Zudem müsste wohl auch hier im Sinne der Qualitätssicherung eine kantonale

Aufsicht über die externen Prüfenden gewährleistet sein, wobei auch hierfür die massgebli-

chen Kriterien festzulegen wären. Offen ist auch hier, wer diese Kriterien formuliert resp.

festlegt.

Es stellt sich weiter die Frage, ob die Aufsichtspersonen spezifisch ausgebildet werden müs-

sen und wer diese Ausbildung konzipiert und durchführt.

Der Grossteil der Korps fühlt sich nicht betroffen von dieser Fragestellung. ACVS, KKPKS

Dies ist ja bereits heute so üblich. ACS

Die Sicherung der Qualität ist wichtig und darf nicht vernachlässigt werden. Die Qualitäts- SVLT, Lohnunterkontrolle und deren Vorgaben dürfen aber nicht zu höheren Kosten für die Teilnehmenden nehmer führen!

Die Prüfungsfragen der Basistheorieprüfung im Zusammenhang mit dem Kurs über Ver- Swissdrive kehrskunde sollte ein erhöhtes Niveau aufweisen. Wir begrüssen mehr Kontrollen.

Im Sinne der Gewaltentrennung aber nicht von Verkehrsexperten Jung