Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2025/1: Förderung der Erwerbstätigkeit von Personen mit Schutzstatus S und Zulassungserleichterungen für in der Schweiz ausgebildete Drittstaatsangehörige: Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes, des Asylgesetzes, der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit sowie der Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern · 35 Seiten
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4.4 Umwandlung der Bewilligungspflicht für erwerbstätige Schutzbedürftige in eine Meldepflicht (Umsetzung Geschäft 23.3968; Art. 53 und 65 bis 65c VE-VZAE)
4.4.1 Kantone
Die grosse Mehrzahl der Kantone (AG, AI, AR, BE, BL, BS, FR, GE, GR, JU, LU, NE, NW,
OW, SG, SO, SZ, TG, TI, UR, VD, VS, ZG, ZH) begrüsst den Vorschlag, demgemäss Personen mit Schutzstatus S zur Aufnahme und Ausübung einer Erwerbstätigkeit fortan anstatt einer Bewilligungs- einer einfachen Meldepflicht unterstehen sollen. Der Kanton SO hebt hervor, dass die Umwandlung in eine Meldepflicht insbesondere im Bereich des Personalverleihs, in dem Mitarbeitende meistens per sofort gesucht werde, zu einer Erhöhung der Erwerbsquote führen dürfte.
Die Massnahme wird lediglich von den Kantonen GL und SH nicht unterstützt. Gemäss dem Kanton SH ist die vorgeschlagene Anpassung zu punktuell und somit nicht zielführend. Vielmehr bedürfe es zunächst einer grundsätzlichen Diskussion zur Zukunft von Personen mit Schutzstatus S und erst in der Folge grundlegender und umfassender Anpassungen der rechtlichen Rahmenbedingungen. Der Kanton GL erachtet seinerseits, dass der Nutzen der Umwandlung der Bewilligungs- in eine Meldepflicht insbesondere in Anbetracht der Missbrauchsrisiken (bspw. von Lohndumping und inakzeptabler Arbeitsbedingungen) zu gering sei. Zum Schutze der Arbeitnehmenden sei eine vorgängige Prüfung des Arbeitsvertrages zwingend notwendig.
a. Missbrauchsrisiko
Mehrere Kantone (AG, AR, JU, LU, NW, SZ, UR, ZG, ZH) begrüssen die angestrebte Umwandlung der Bewilligungspflicht in eine reine Meldepflicht grundsätzlich, weisen jedoch auf die damit verbundenen Herausforderungen hin. Sie stellen fest, dass diese Änderung zu reduzierten Kontrollmöglichkeiten führt und das Risiko von Missbräuchen – insbesondere im Hinblick auf die Nichteinhaltung von Lohn- und Arbeitsbedingungen sowie übermässig lange Praktika – erhöhen kann. Diese Problematik sei jedoch nicht neu und bestehe bereits bei anderen Personengruppen wie vorläufig aufgenommenen Personen, anerkannten Flüchtlingen sowie Staatsangehörigen aus EU/EFTA-Staaten. In solchen Fällen könne dem Risiko mit gezielten, nachgelagerten Kontrollen in besonders auffälligen Einzelfällen begegnet werden. Die Kantone halten fest, dass der damit verbundene Zusatzaufwand aus gesamtwirtschaftlicher Sicht vertretbar sei, sofern die Massnahme dazu beiträgt, mehr Personen mit Schutzstatus S nachhaltig in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Dem Kanton LU gemäss wird die für das Meldeverfahren erforderliche Administration voraussichtlich ebenso aufwändig bleiben, wie bei der bisherigen Bewilligung der Arbeitstätigkeit.
4.4.2 Parteien
Mit Ausnahme der SVP befürworten alle Parteien, die an der Vernehmlassung teilgenommen haben, die geplante Umwandlung der Bewilligungs- in eine Meldepflicht (FDP, GLP, GRÜNE, Mitte und SP). Diese baue die Bürokratie ab und ermögliche einen raschen Arbeitsmarktzugang, so die FDP. Die GLP verweist zudem auf einen ausgeprägten Fach- und Arbeitskräftemangel in vielen Wirtschaftssektoren der Schweiz, der eine bessere Nutzung des inländischen Arbeitskräftepotenzials, inklusive von Schutzsuchenden, von zentraler Bedeutung erscheinen lasse.
Die Mitte zeigt sich skeptisch, ob der Wechsel von der Bewilligungs- zur Meldepflicht allein zu einer spürbaren Verbesserung führen wird. Stattdessen erachtet sie es als zentral, dass die