Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2025/1: Förderung der Erwerbstätigkeit von Personen mit Schutzstatus S und Zulassungserleichterungen für in der Schweiz ausgebildete Drittstaatsangehörige: Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes, des Asylgesetzes, der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit sowie der Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern · 35 Seiten
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4.2.2 Politische Parteien
a. Zustimmung
Mitte, FDP, Grüne, Grünliberale und SP unterstützen diese Änderung.
Gemäss FDP schafft diese Änderung günstige Voraussetzungen für eine gezielte Beratung, sofern Bund und Kantone die nötigen Ressourcen bereitstellen.
Grüne fordert Angebote für psychologische Unterstützung. Ein entsprechendes Unterstützungsangebot ist unbedingt notwendig angesichts der häufig traumatischen Erlebnisse von Geflüchteten. Zudem wäre mit einem Anstieg von als arbeitsmarktfähig eingestuften Personen zu rechnen, würde dieser Personengruppe besseren Zugang zu psychologischer Unterstützung geboten.
b. Ablehnung
Die SVP lehnt die Vorlage als Ganzes ab, denn anstatt den Schutzstatus S anzupassen, sollte er nun aufgehoben und durch reguläre Asylverfahren ersetzt werden.
4.2.3 Interessierte Kreise
a. Zustimmung
Fast alle interessierten Kreise begrüssen diese Änderung zumindest im Grundsatz.
Mehrere interessierte Kreise (z.B. SAV, SGB, KKJPD) stellen fest, dass die öffentliche Arbeitsvermittlung durch die Anmeldung u.a. die beruflichen Qualifikationen, Erfahrungen und Sprachkenntnisse der Person erfassen kann. Es lassen sich so Stellenangebote vorschlagen oder die Person erhält Zugang zu arbeitsmarktlichen Massnahmen, was die Chance auf eine Arbeitsmarktintegration erhöht.
Gemäss dem Gewerbeverein wird dadurch für KMU der Zugang zu dringend benötigten Arbeitskräften insbesondere in Branchen mit strukturellem Fachkräftemangel verbessert.
SRK erwähnt, dass die meisten Kantone bereits seit 2022 im Rahmen des Programm S für die Integrationsförderung von Schutzbedürftigen die Zusammenarbeit mit den RAV etabliert haben. Eine Vereinheitlichung dieser Praxis für alle Kantone ist wünschenswert.
Gemäss den wissenschaftlichen Erkenntnissen von SFM ist eine solche Meldepflicht insofern zielführend, als sie die Notwendigkeit einer verstärkten Zusammenarbeit zwischen der Asylsozialhilfe und der öAV unterstreicht. Ferner signalisiert dies auch in der Bevölkerung, dass Bildung und Berufsintegration wo möglich erwartet und gefördert wird.
b. Auswirkungen / Bedenken und weitere Forderungen
Für viele interessierte Kreise (SSV, AIS, AsyLex, AvenirSocial, Caritas, Frieda, HEKS, Plateform Traite, SAH, SFH, SRK, UNHCR, ZiAB) ist es jedoch zur Umsetzung dieser Änderung nötig, dass es bei den RAV genügend finanzielle und personelle Ressourcen, geschultes Personal und eine gute Zusammenarbeit (z.B. gegenseitige Sicherstellung des Informationsflusses; regelmässiger Austausch zwischen den involvierten Stellen) zwischen allen Beteiligten gibt. Gemäss SAH beispielsweise benötigen Schutzbedürftige eine gezielte Beratung, sprachliche Unterstützung, eine realistische Einschätzung ihrer Arbeitsmarktfähigkeit sowie klare Erwartungen. Gemäss KID sind Schulungen des bestehenden Personals der RAV für Personen mit Fluchtgeschichte (VA/FL/S) notwendig.