Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2025/1: Förderung der Erwerbstätigkeit von Personen mit Schutzstatus S und Zulassungserleichterungen für in der Schweiz ausgebildete Drittstaatsangehörige: Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes, des Asylgesetzes, der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit sowie der Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern · 35 Seiten
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Begründung: Gemäss Absatz 1 Buchstabe a wird beim Bezug von Sozialhilfe der gesamte Familienverbund berücksichtig. In Absatz 2 bleibt offen, wie mit Fällen umzugehen ist, in denen ein Widerrufsgrund gemäss Artikel 78 zwar nicht die erwerbstätige Person selbst, sondern ein Familienmitglied betrifft. Es erscheint sachlich geboten, auch im Zusammenhang mit Widerrufsgründen eine einheitliche Betrachtung des Familienverbunds vorzunehmen. Dies würde zur Rechtsklarheit beitragen und die Voraussetzungen für eine einheitliche Vollzugspraxis in den Kantonen verbessern.
BL begrüsst die Änderung mit Vorbehalten: Um mit dieser Massnahme in der Praxis einen massgeblichen Beitrag zur rascheren Arbeitsintegration leisten zu können, schlägt BL vor, auf eine analoge Übernahme der dafür notwendigen Voraussetzungen für vorläufig Aufgenommene zu verzichten und die tatsächlich bestehenden Unterschiede bei der Erwerbssituation von Personen mit Schutzstatus S zu berücksichtigen. Insbesondere die fehlende Perspektive eines dauernden Verbleibs in der Schweiz fällt hierbei ins Gewicht. Sie führt dazu, dass die Nachhaltigkeit gegenüber der Geschwindigkeit der Arbeitsintegration von Personen mit Schutzstatus S deutlich an Bedeutung verliert. Ein Abbau von hohen Hürden für einen Kantonswechsel und eine grössere Flexibilität bei der Auswahl des Arbeitsorts – und damit unter Umständen auch des Wohnorts - würden diesen Rahmenbedingungen besser entsprechen.
LU begrüsst die Änderung, weist aber darauf hin, dass durch die hohen Anforderungen eine Neuanstellung und die wirtschaftliche Selbständigkeit weiterhin erschwert ist.
TI äussert Bedenken hinsichtlich möglicher Missbräuche. Falls Arbeitsverträge nur genutzt werden, um einen Umzug in einen anderen Kanton zu erleichtern, um danach wieder Sozialhilfe in Anspruch zu nehmen. Aus diesem Grund müssten Kontrollmassnahmen eingeführt werden, um die tatsächliche Erwerbstätigkeit zu überwachen.
c. Ablehnung
GL und SH lehnen die Ansprüche auf Kantonswechsel bei Erwerbstätigkeit ab.
4.3.2 Politische Parteien
a. Zustimmung
Mitte, Grünliberale und SP unterstützen diese Änderung. FDP und Grüne begrüssen die Änderung im Grundsatz.
Gemäss FDP besteht das Risiko regionaler Ungleichgewichte und «Hunting Grounds», wenn keine Quotenvorgaben oder Koordinationsmechanismen greifen.
Grüne begrüsst die Massnahme grundsätzlich, findet aber, dass die Bedingungen, die an den Anspruch auf Kantonswechsel geknüpft sind, zu restriktiv sind (insb. Voraussetzung einer Erwerbstätigkeit dämme Potenzial der Erwerbsquote massiv ein). Sie fordert, dass sich Personen mit Schutzstatus S oder vorläufiger Aufnahme noch einfacher zwischen den Kantonen bewegen können, denn das Potential, das eine Bewegungsfreiheit unabhängig des Erwerbtätigkeitsstatus für die Erwerbsquote haben könnte, werde übersehen.
SP erachtet u.a. den Kantonswechsel als eine zentrale Angleichung der Rechtsstellung von Personen mit Schutzstatus S an jene von vorläufig aufgenommenen Personen, die integrationspolitisch sinnvoll ist.