Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2025/1: Förderung der Erwerbstätigkeit von Personen mit Schutzstatus S und Zulassungserleichterungen für in der Schweiz ausgebildete Drittstaatsangehörige: Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes, des Asylgesetzes, der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit sowie der Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern · 35 Seiten
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Die Umwandlung der Bewilligungspflicht in eine Meldepflicht zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit wird mehrheitlich befürwortet, obwohl einige Kantone (z. B. SZ, UR, ZG, ZH) auf ein erhöhtes Missbrauchsrisiko hinweisen. Sie fordern nachgelagerte Kontrollen und die Anwendung bestehender arbeitsmarktlicher Schutzinstrumente.
Die Ausweitung der Teilnahmepflicht an Massnahmen zur beruflichen Ein- oder Wiedereingliederung auf Personen mit Schutzstatus S wird von vielen Kantonen (u. a. JU, VD, SO, ZH) unterstützt, wobei sie betonen, dass solche Massnahmen bedarfsgerecht, sozialverträglich und mit klaren Abläufen ausgestaltet werden müssen. Andere Kantone (z. B. SH, GR) lehnen diese Pflicht ab oder sehen darin einen Widerspruch zum rückkehrorientierten Charakter des Schutzstatus S.
Die Möglichkeit zur Verlängerung kantonaler Integrationsprogramme (KIP) wird von nahezu allen Kantonen begrüsst (z. B. BE, ZH, JU, NW, OW, SO, VS, ZG), da sie zu einer Reduktion des administrativen Aufwands beiträgt und mehr Planungssicherheit schafft.
Lediglich die Kantone GL und SH lehnen die Vorlage in den wichtigsten Punkten ab. GR lehnt die Vorlage teilweise ab. Aufgrund des rückkehrorientierten Charakters des Schutzstatus S ist aus Sicht des Kantons SH eine Angleichung der Regeln zum vorübergehenden Schutz an jene, die für die vorläufige Aufnahme gelten, allgemein nicht zielführend: es sei davon auszugehen, dass Personen mit Schutzstatus S nach dessen Aufhebung in der Schweiz verbleiben und nicht mehr in die Ukraine zurückkehren werden. Dementsprechend solle von punktuellen Anpassungen der Regelungen für Personen mit Schutzstatus abgesehen und die Frage nach der Zukunft der Personen mit Schutzstatus S vorhergehend im Grundsatz diskutiert werden; eventuelle Anpassungen der rechtlichen Rahmenbedingungen sollen gemäss dem Kanton SH grundlegend und umfassend sein.
Die Mehrheit der Parteien (SP, Die Mitte, GLP, Grüne, FDP) unterstützt die Grundzüge der Vorlage. Die SP sieht insbesondere in der Teilnahmeverpflichtung eine sinnvolle Angleichung an die Regelungen für vorläufig Aufgenommene. Die Mitte erwartet eine Evaluation der Wirkung nach spätestens zwölf Monaten. Die Grünen kritisieren einzelne vorgesehene Sanktionsmechanismen, unterstützen aber die integrative Zielsetzung.
Die SVP lehnt die Vorlage als Ganzes ab. Sie hält die vorgeschlagenen Anpassungen für ordnungspolitisch bedenklich und sieht im Schutzstatus S keinen geeigneten Anknüpfungspunkt für eine weitergehende Integration in den Arbeitsmarkt.
Viele der Verbände, Konferenzen und Organisationen (z. B. GastroSuisse, HotellerieSuisse, KKJPD, SAV, sgv, SGV, Travail.Suisse, UNHCR) begrüssen die vorgeschlagenen Änderungen zur Meldepflicht, zur Teilnahmepflicht sowie zur Verlängerung der KIP. Sie betonen insbesondere die Bedeutung für KMU und den Zugang zu Arbeitskräften in Branchen mit Fachkräftemangel. Als zentrale Erfolgsfaktoren werden arbeitsplatzbezogene Sprachförderung, niederschwellige und praxisnahe Programme sowie eine gezielte Unterstützung von Unternehmen genannt.
Zugleich äussern sich mehrere Organisationen (z. B. AsyLex, Caritas, FRIEDA, HEKS, SRK) kritisch gegenüber verpflichtenden Massnahmen und möglichen Sanktionen wie z.B. Sozialhilfekürzungen bei einer Nicht-Teilnahme an Massnahmen zur beruflichen Ein- oder Wiedereingliederung. Sie fordern eine stärkere Berücksichtigung individueller Lebensumstände (etwa Betreuungspflichten oder gesundheitliche Einschränkungen) und den Vorrang positiver Anreize.