Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2025/1: Förderung der Erwerbstätigkeit von Personen mit Schutzstatus S und Zulassungserleichterungen für in der Schweiz ausgebildete Drittstaatsangehörige: Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes, des Asylgesetzes, der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit sowie der Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern · 35 Seiten
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Kantone stärker in die Verantwortung genommen werden, um Personen mit Schutzstatus S gezielter auf dem Weg zur Erwerbstätigkeit zu begleiten. Zudem wird darauf hingewiesen, dass sich der administrative Aufwand kaum reduzieren dürfte, da weiterhin eine Überprüfung der orts-, berufs- und branchenüblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen vorgesehen ist. Die FDP fordert ihrerseits präzise Definitionen der Erwerbstätigkeit sowie verstärkte Kontrollen, um Probleme wie Scheinselbstständigkeit und Schwarzarbeit zu verhindern.
Die SVP lehnt ihrerseits auch diese Massnahme kategorisch ab.
4.4.3 Interessierte Kreise
Auch bei den interessierten Kreisen findet die vorgeschlagene Umwandlung der Bewilligungsin eine Meldepflicht auf breite Zustimmung (z.B.: Caritas, EKM, FER, HEKS, IOM, SAH, SAV, sgv, Solidarité sans frontières, SRK). Die Massnahme baue administrative Hürden ab (so z.B.: AIS, AsyLex, KID, SGV, Travail.Suisse, UNHCR, VKM), verbessere die Planbarkeit (so z.B.: SAV und sgv), stärke die unternehmerische Flexibilität bei der Personalgewinnung (so z.B.: HotellerieSuisse und STV) und führe zu einer wünschenswerten Gleichbehandlung zwischen Personen mit Schutzstatus S und Personen mit vorläufiger Aufnahme (so z.B.: Ave-
nirSocial, GastroSuisse, HEKS, SFH, SSV, ZiAB).
Keiner der Vernehmlassungsteilnehmer seitens der interessierten Kreise gibt an, sich dieser Massnahme entgegenzusetzen.
Mehrere Akteure (z.B. Gewerbeverein, sgv, Suissetec und STV) heben hervor, dass die Einführung der Meldepflicht einen positiven Beitrag zur Entschärfung des Fachkräftemangels leisten kann. Gemäss sgv bedeutet die vereinfachte Regelung für KMU eine schnellere und unkompliziertere Anstellung von Arbeitskräften – insbesondere in Branchen, die bereits heute stark vom Mangel an qualifiziertem Personal betroffen sind.
Der Gewerbeverein begrüsst die Massnahme, fordert jedoch gezielte Begleitmassnahmen zur Stärkung der Arbeitsmarktfähigkeit und psychischen Stabilität der Betroffenen sowie ein KMU-Unterstützungspaket mit praxisnahen Informationen und Anlaufstellen, idealerweise über eine zentrale digitale Plattform wie «easygov.swiss», damit die Massnahme Wirkung entfalten kann.
a. Missbrauchsrisiko
Travail.Suisse, die KKJPD und die VKM weisen auf das mit der Einführung der Meldepflicht verbundene Risiko reduzierter Kontrollmöglichkeiten hin, betonen jedoch unterschiedliche Schwerpunkte. Travail.Suisse fordert, dass der Schutz der Lohn- und Arbeitsbedingungen trotz vereinfachtem Verfahren gewährleistet bleibt und sieht dafür gezielte Vor-Ort-Kontrollen mit wirksamen Sanktionen – analog zu den flankierenden Massnahmen – als unerlässlich an. Die KKJPD unterstützt die Meldepflicht als praktikable Lösung, die den Vollzugsaufwand in den Kantonen reduziert, gleichzeitig aber die Einhaltung der arbeitsrechtlichen Vorgaben weiterhin ermöglicht. Die VKM erkennt das erhöhte Missbrauchsrisiko, insbesondere in Bezug auf Lohndumping und überlange Praktika, als gegeben an, hält es aber nicht für unverhältnismässig. Sie verweist auf ähnliche Herausforderungen bei anderen Personengruppen (z. B. vorläufig Aufgenommene, EU/EFTA-Staatsangehörige) und spricht sich dafür aus, auch hier mit bewährten Instrumenten wie gezielten nachgelagerten Kontrollen zu arbeiten. Der damit verbundene Mehraufwand sei aus gesamtwirtschaftlicher Sicht vertretbar, wenn dadurch mehr Schutzsuchende erfolgreich in den Arbeitsmarkt integriert werden können.