Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2025/1: Förderung der Erwerbstätigkeit von Personen mit Schutzstatus S und Zulassungserleichterungen für in der Schweiz ausgebildete Drittstaatsangehörige: Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes, des Asylgesetzes, der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit sowie der Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern · 35 Seiten
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Im Rahmen der Vernehmlassung wurden 144 Adressaten angeschrieben. Die Vernehmlassungsunterlagen wurden auch im Internet auf der Website des Bundes veröffentlicht.4
Insgesamt sind 69 Stellungnahmen und 6 Verzichtserklärungen eingegangen. Zur Vorlage haben sich alle 26 Kantone, 6 politische Parteien sowie 37 Akteure aus den interessierten Kreisen, inklusive Dachverbände, geäussert.
Auf eine Stellungnahme verzichtet haben das Bundesgericht und das Bundesverwaltungsgericht, die IV-Stellen-Konferenz, die Schweizerische Vereinigung der Richterinnen und Richter, der Schweizerische Verband für Zivilstandswesen und der Verband Schweizerischer Einwohnerdienste.
Die Liste der Vernehmlassungsteilnehmerinnen und Vernehmlassungsteilnehmer (mit den in diesem Bericht verwendeten Abkürzungen) sind im Verzeichnis der Eingaben unter Ziffer 5 ersichtlich.
Der Ergebnisbericht weist aus, welche der vorgeschlagenen Bestimmungen von den Vernehmlassungsteilnehmenden begrüsst, abgelehnt oder kritisch aufgenommen worden sind und ob Änderungsvorschläge gemacht wurden. Er ist eine Zusammenfassung der Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens. Für die detaillierten Stellungnahmen und Begründungen wird auf die Originalstellungnahmen verwiesen. Sie können online eingesehen und heruntergeladen werden.5
3 Zusammenfassung der Ergebnisse
3.1 Förderung der Erwerbstätigkeit von Personen mit Schutzstatus S
Die vorgeschlagenen Massnahmen zur Verbesserung der Arbeitsmarktintegration von Personen mit Schutzstatus S wurden von einer breiten Mehrheit der Stellungnehmenden grundsätzlich begrüsst. Die Einschätzungen unterscheiden sich je nach Massnahme.
Die Kantone sprechen sich mehrheitlich für die Einführung einer Meldepflicht bei der öffentlichen Arbeitsvermittlung (öAV) aus. Sie sehen darin ein sinnvolles Instrument zur Förderung der Eigenverantwortung und zur Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs. Einige Kantone (z. B. NE, ZH, SZ, NW) weisen jedoch darauf hin, dass die Wirksamkeit dieser Massnahme massgeblich davon abhängt, ob gleichzeitig strukturelle Hürden – etwa der unsichere Aufenthaltsstatus oder Schwierigkeiten bei der Diplomanerkennung – adressiert werden. Für viele interessierte
Kreise (z.B. SSV, AIS, AsyLex, AvenirSocial, Caritas, HEKS, Plateforme Traite, SFH, SRK,
UNHCR, ZiAB) ist es zur Umsetzung nötig, dass es bei den RAV genügend finanzielle und personelle Ressourcen, geschultes Personal und eine gute Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten gibt.
Auch die Einführung eines Anspruchs auf Kantonswechsel für erwerbstätige Schutzbedürftige wird überwiegend positiv beurteilt. Die Kantone erkennen an, dass diese Regelung den Beschäftigten mehr Stabilität und den Arbeitgebern mehr Planungssicherheit verschaffen kann. Die Grüne sowie mehrere interessierte Kreise (z.B. AsyLex, Caritas, EKM, HEKS, SAH, SFH, SRK) erachten die Voraussetzungen allerdings als zu restriktiv.
4 Abrufbar unter: www.admin.ch – Bundesrecht – Vernehmlassungen – abgeschlossene Vernehmlassungen – 2025 – Vernehmlassung 2025/1- https://fedlex.data.admin.ch/eli/dl/proj/2025/1/cons_1
5 Abrufbar unter: www.admin.ch – Bundesrecht – Vernehmlassungen – abgeschlossene Vernehmlassungen – 2025 – Vernehmlassung 2025/1- https://fedlex.data.admin.ch/eli/dl/proj/2025/1/cons_1 6/35