Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2025/1: Förderung der Erwerbstätigkeit von Personen mit Schutzstatus S und Zulassungserleichterungen für in der Schweiz ausgebildete Drittstaatsangehörige: Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes, des Asylgesetzes, der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit sowie der Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern · 35 Seiten
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Einzelne Kantone haben sich nur zu Teilaspekten geäussert oder lehnen den Vorentwurf weitgehend ab. SH spricht sich gegen fast alle vorgeschlagenen Anpassungen aus und fordert stattdessen eine grundsätzliche Neudiskussion über die langfristige Perspektive des Schutzstatus S. Der Kanton lehnt daher auch den Vorentwurf zur Erleichterung des Zugangs von in der Schweiz ausgebildeten Ausländerinnen und Ausländern zum Schweizer Arbeitsmarkt als Ganzes ab. GL und GR begrüssen hingegen einzelne Elemente der Vorlage – etwa die Meldepflicht oder die Verlängerung kantonaler Integrationsprogramme – erachten jedoch andere Vorschläge als unverhältnismässig oder praxisfern. ZG befürwortet die im Vorentwurf vorgeschlagenen Massnahmen zur Erleichterung des Zugangs von in der Schweiz ausgebildeten Ausländerinnen und Ausländern zum Schweizer Arbeitsmarkt nur teilweise: Die Massnahmen für ausländische Personen mit einem Abschluss der höheren Berufsbildung (Tertiärstufe B) lehnt der Kanton ab. Auch unter den interessierten Kreisen finden sich mehrere Vernehmlassungsteilnehmende, die nur Teilaspekte des Vorentwurfs unterstützen. Sie lehnen insbesondere die Ausweitung der Teilnahmepflicht an Massnahmen zur beruflichen Ein- oder Wiedereingliederung auf Schutzbedürftige ab (Caritas, FRIEDA, HEKS und SGB).
Lediglich die SVP lehnt den Vorentwurf vollständig ab. Sie erkennt zwar an, dass die Integration von geflüchteten Personen mit Schutzstatus S eine Herausforderung darstellt, sieht in den vorgeschlagenen Anpassungen jedoch eine generelle Fehlentwicklung. Aus ihrer Sicht soll der Schutzstatus S aufgehoben und durch das ordentliche Asylverfahren ersetzt werden. In Bezug auf die Erleichterung des Zugangs von in der Schweiz ausgebildeten Ausländerinnen und Ausländern zum Schweizer Arbeitsmarkt ist die SVP der Ansicht, dass der Vorentwurf im Widerspruch zu Artikel 121a der Bundesverfassung stehe.