Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2025/1: Förderung der Erwerbstätigkeit von Personen mit Schutzstatus S und Zulassungserleichterungen für in der Schweiz ausgebildete Drittstaatsangehörige: Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes, des Asylgesetzes, der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit sowie der Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern · 35 Seiten
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4.1.2 Politische Parteien
Zusammenfassung
Die SP, die Mitte, die GRÜNEN, die GLP und die FDP begrüssen den Entwurf und bringen Bemerkungen an (siehe unten Bst. a). Die SVP lehnt ihn ab (siehe unten Bst. b).
a. Spezifische Vorschläge
Nach Ansicht der FDP sollten die zuständigen Migrationsbehörden die Möglichkeit einer (zumindest teilweisen bzw. vorläufigen) Zulassungsprüfung bereits vor Studienabschluss haben, wenn die ausländische Person die Zulassungsvoraussetzungen für den Schweizer Arbeitsmarkt erfülle (siehe Ziff. 1.2 Bst. d des erläuternden Berichts). Ein solches Vorgehen würde die Planungssicherheit für Studierende und Arbeitgeber erheblich stärken.
Die Mitte begrüsst die Änderung, da die weiteren Zulassungsvoraussetzungen weiterhin gelten würden. Sie wünscht, dass Bund und Kantone eine schweizweit einheitliche Anwendung der vorgeschlagenen Änderung sicherstellen und dass die Praxis der Kantone periodisch überprüft werde. Dabei sei insbesondere auf eine korrekte Anwendung der Voraussetzung des «hohen wissenschaftlichen oder wirtschaftlichen Interesses» zu achten.
Die GLP erachtet die erleichterte Zulassung von Drittstaatsangehörigen mit einer höheren Berufsbildung oder einem Postdoktorat in der Schweiz als überfälligen Schritt. Der Bundesrat sei jedoch gefordert, Missbrauch entgegenzuwirken.
Nach Ansicht der SP und der GRÜNEN sollte für in der Schweiz ausgebildete Ausländerinnen und Ausländer der Zugang zum Schweizer Arbeitsmarkt noch mehr erleichtert werden. Die SP hält fest, dass die Zulassung von Ausländerinnen und Ausländern ebenfalls bewilligt werden solle, wenn die angestrebte Erwerbstätigkeit einen Bezug zum erlangten Abschluss aufweise, und nicht nur, wenn sie «von hohem wissenschaftlichem oder wirtschaftlichem Interesse» sei. Sie fordert zudem eine Ausnahme von der Kontingentsregelung, wie sie in der früheren, vom Bundesrat formulierten Änderung im Geschäft 22.067 (Änderung von Art. 30 Abs. 1 Bst. m VE-AIG) vorgesehen war. Zudem würde diese Regelung nur rund 400–500 Gesuche pro Jahr betreffen, was eine vernachlässigbare Anzahl von Personen darstelle, die aus Sicht der SP weder migrationspolitisch problematisch noch rechtlich bedenklich sei.
b. Ablehnung
Die SVP lehnt die Vorlage als Ganzes ab, da sie im Widerspruch zu Artikel 121a BV stehe. Damit werde einer der letzten Mechanismen zur Migrationssteuerung aufgegeben. Künftig wären alle in der Schweiz ausgebildeten Ausländerinnen und Ausländer mit einem Abschluss auf Tertiärstufe B vom Nachweis, dass für die Stellenbesetzung keine Schweizer oder europäische Arbeitnehmende gefunden werden konnten, ausgenommen; dies unabhängig von der Branche, dem tatsächlichen Personalmangel in der jeweiligen Branche und der Arbeitslosenquote. Da die kantonalen Höchstzahlen in den vergangenen Jahren nie vollständig ausgeschöpft worden seien, würden praktisch keine Hindernisse mehr bestehen, und die Schweizer Migrationspolitik in diesem Bereich würde de facto von den zuständigen kantonalen Behörden oder dem SEM auf die Bildungseinrichtungen übertragen.
4.1.3 Interessierte Kreise
Zusammenfassung
SGV, SVF, ais, Asylex, AvenirSocial, Caritas, KID, EKM, SRK, HEKS, FER, Frieda, HES-