Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2025/1: Förderung der Erwerbstätigkeit von Personen mit Schutzstatus S und Zulassungserleichterungen für in der Schweiz ausgebildete Drittstaatsangehörige: Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes, des Asylgesetzes, der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit sowie der Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern · 35 Seiten

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Der SGV begrüsst die Massnahme ebenfalls und betont die positive Wirkung auf die Gemeinden, insbesondere dann, wenn ein vereinfachtes und verkürztes Verlängerungsverfahren den bisherigen Eingabeprozess ersetzt.

Die KID verweist auf Erfahrungen mit den seit 2014 bestehenden KIP, wonach die nachhaltige Verankerung der Programme bei Integrationsfachstellen, Regelstrukturen und zivilgesellschaftlichen Organisationen Zeit braucht und viele Massnahmen erst nach mehreren Jahren ihre Wirkung entfalten. Gleichzeitig weist sie jedoch darauf hin, dass auch die Verlängerung bestehender Programmvereinbarungen mit innerkantonalem Mehraufwand verbunden sein kann – etwa durch Vertragsverlängerungen oder parlamentarische Verfahren –, was die Planungssicherheit beeinträchtigen könne. Eine enge Absprache zwischen Bund und Kantonen sei daher wesentlich.

Im Übrigen gab es seitens der interessierten Kreise keine weiteren, expliziten Rückmeldungen bezüglich der Möglichkeit die KIP zu verlängern.

4.7 Weitere Bemerkungen

a. Planungsunsicherheit

Mehrere Kantone (NE, ZH, SZ, NW sowie SG) betonen die Bedeutung von Klarheit und Planungssicherheit im Hinblick auf die langfristige Perspektive des Schutzstatus S. Sie weisen darauf hin, dass die anhaltende Unsicherheit über die künftige Regelung dieses Status – insbesondere über dessen Gültigkeit über März 2026 hinaus – sowohl bei den betroffenen Personen als auch bei Arbeitgebenden zu grosser Zurückhaltung führt. So erschwert der provisorische Charakter des Schutzstatus die nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt, da viele Unternehmen zögern, in Ausbildung und Einarbeitung zu investieren, wenn unklar ist, ob Schutzsuchende mittelfristig in der Schweiz bleiben können. Der Kanton NE hebt zusätzlich hervor, dass die widersprüchliche Kommunikation – einerseits über den vorübergehenden Charakter des Aufenthalts, andererseits über den Wunsch nach verstärkter Integration – zu Verunsicherung innerhalb der ukrainischen Bevölkerung führe und sich negativ auf die Akzeptanz von Integrationsmassnahmen auswirke. ZH betont ergänzend, dass neben dem unsicheren Aufenthaltsstatus auch langwierige Verfahren zur Diplomanerkennung bei qualifizierten Personen eine erhebliche Hürde darstellen. NW fordert explizit, dass der Bundesrat im kommenden Jahr einen langfristigen Entscheid zum Schutzstatus S trifft, um für die Betroffenen wie auch für die Vollzugsbehörden von Bund und Kantonen Klarheit zu schaffen. Insgesamt wird ein verbindliches, vorausschauendes Konzept angemahnt, das sowohl die Perspektiven der betroffenen Personen als auch die Bedürfnisse von Arbeitgebenden und Vollzugsstellen berücksichtigt.

Auch mehrere Vertreter der interessierten Kreise (u. a. KID, FRIEDA, HEKS, SAH, SFH, SGV, ZiAB) weisen darauf hin, dass die fehlende Bleibeperspektive für Personen mit Schutzstatus S ein wesentliches Hindernis für deren Integration in den Arbeitsmarkt darstellt. Eine frühzeitige Umwandlung in eine Aufenthaltsbewilligung würde sowohl den betroffenen Personen als auch den Arbeitgebenden mehr Planungssicherheit bieten und könnte so die Erwerbsquote deutlich erhöhen.

b. Zielsetzung Erwerbsquote

Sowohl mehrere Kantone (GE, JU, SO, VD) als auch die SP heben hervor, dass das Ziel des Bundes (vom 8. Mai 2024) die Erwerbsquote von Personen mit vorübergehendem Schutz bis Ende 2025 auf 45% zu steigern, nicht realistisch ist.