Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2025/1: Förderung der Erwerbstätigkeit von Personen mit Schutzstatus S und Zulassungserleichterungen für in der Schweiz ausgebildete Drittstaatsangehörige: Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes, des Asylgesetzes, der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit sowie der Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern · 35 Seiten
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Auch der SSV und die KKJPD begrüssen die Massnahme, da sie zur rechtlichen Harmonisierung zwischen verschiedenen Aufenthaltsgruppen (Schutzstatus S, Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene) beiträgt und durch klare Auflagen das Engagement der betroffenen Personen stärkt. Insgesamt wird die Ausweitung der Teilnahmepflicht als integrationspolitisch sinnvoller und praxisnaher Schritt beurteilt, der sowohl auf Seiten der Schutzsuchenden als auch der aufnehmenden Strukturen zur besseren Arbeitsmarktintegration beitragen kann. Der sgv unterstreicht, dass besser vorbereitete und qualifizierte Stellensuchende die Integration in kleinen und mittleren Unternehmen erleichtern.
a. Vorbehalte
Gleichzeitig betonen zahlreiche weitere Organisationen, dass die Wirksamkeit der Teilnahmepflicht massgeblich von ihrer konkreten Umsetzung abhängt und fordern differenzierte, verhältnismässige und praxisnahe Umsetzungsmodalitäten. Sie befürworten die Zielrichtung der Massnahme, äussern jedoch Vorbehalte hinsichtlich pauschaler Verpflichtungen oder möglicher negativer Anreizwirkungen:
Der Gewerbeverein spricht sich für die Massnahme aus, betont jedoch, dass Integrationsangebote arbeitsplatzbezogen, praxisnah und auf die Bedürfnisse von KMU zugeschnitten sein müssen – etwa durch betriebsnahe Formate wie Praktika oder Schnuppereinsätze. Er lehnt Sanktionen in Form von Sozialhilfekürzungen ab und plädiert stattdessen für positive Anreize wie Integrationsgutschriften, gezielte Betreuung oder Coachingangebote für Unternehmen.
Mehrere Organisationen – darunter AsyLex, AIS, AvenirSocial, Plateforme Traite, Solidarité sans frontières, SAH, SRK, UNHCR und ZiAB – betonen die Notwendigkeit, die individuellen Lebensumstände der Betroffenen, insbesondere Betreuungspflichten (z. B. bei Alleinerziehenden oder Familien mit schulpflichtigen Kindern), chronische Erkrankungen oder psychische Belastungen, angemessen zu berücksichtigen. Eine pauschale Verpflichtung zur Teilnahme an Integrationsmassnahmen wird als problematisch beurteilt. Insbesondere Sanktionen wie Sozialhilfekürzungen werden als potenziell kontraproduktiv oder integrationshemmend kritisiert. Das UNHCR empfiehlt, verpflichtende Instrumente wie Sanktionen nur als letztes Mittel einzusetzen und dabei stets die besonderen Schutzbedürfnisse von Geflüchteten zu beachten.
Auch AsyLex, die SFH und das SFM verweisen auf Forschungserkenntnisse, wonach Freiwilligkeit, individuelle Zielvereinbarungen und begleitende Beratung nachhaltigere Integrationsergebnisse erzielen als Druckmassnahmen. Die SFH fordert zudem, das Instrument der Teilnahmeverpflichtung durch die Sozialdienste nur zurückhaltend einzusetzen und stets eine vorgängige Potenzialabklärung vorzunehmen, welche die reale Arbeitsmarktfähigkeit sowie die Lebensrealität der betroffenen Person einbezieht.
Die KID und das FP schliessen sich dieser Einschätzung an. Sie fordern, dass Sozialdienste vor einer Verpflichtung stets eine vertiefte Potenzialanalyse durchführen und zielgruppenspezifische Angebote in ausreichendem Umfang bereitgestellt werden müssen – auch im Hinblick auf Betreuungspflichten und gesundheitliche Belastungen der betroffenen Personen. Zudem weist die KID auf die Notwendigkeit hin, die Finanzierung solcher Massnahmen über das Programm S hinaus langfristig abzusichern.
Die EKM unterstützt die Ausweitung der Teilnahmepflicht auf alle kantonalen Instrumente der Ein- und Wiedereingliederung, fordert aber ebenfalls, dass die schutzwürdigen Interessen der