Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2025/1: Förderung der Erwerbstätigkeit von Personen mit Schutzstatus S und Zulassungserleichterungen für in der Schweiz ausgebildete Drittstaatsangehörige: Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes, des Asylgesetzes, der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit sowie der Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern · 35 Seiten

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Überblick

Der Bundesrat eröffnete am 26. Februar 2025 die Vernehmlassung zu mehreren rechtlichen Anpassungen zur Förderung der Erwerbstätigkeit von Personen mit Schutzstatus S sowie zur Erleichterung der Arbeitsmarktzulassung von in der Schweiz ausgebildeten Drittstaatsangehörigen. Die Vernehmlassung dauerte bis am 2. Juni 2025.

Die Vernehmlassung umfasst Änderungen des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG), des Asylgesetzes (AsylG), der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) sowie der Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern (VIntA). Ziel der Vernehmlassungsvorlage ist es, den Zugang von Drittstaatsangehörigen zum Schweizer Arbeitsmarkt zu erleichtern, insbesondere durch Massnahmen zur Förderung der Erwerbstätigkeit von Personen mit Schutzstatus S. Auf Gesetzesstufe sieht der Vorentwurf insbesondere die Einführung einer Meldepflicht bei der öffentlichen Arbeitsvermittlung für Personen mit Schutzstatus S sowie einen Anspruch auf Kantonswechsel für erwerbstätige Schutzbedürftige vor. Im Hinblick auf die definitive Umsetzung des Rückweisungsbeschlusses zum Geschäft 22.067 an den Bundesrat, wird vorgeschlagen, dass Drittstaatsangehörige, die in der Schweiz eine höhere Berufsbildung (Tertiärstufe B) oder ein Postdoktorat absolviert haben, bei der Zulassung zur Erwerbstätigkeit in der Schweiz von der Vorrangprüfung ausgenommen werden, wenn die angestrebte Tätigkeit von hohem wissenschaftlichem und wirtschaftlichem Interesse ist. Nach Abschluss ihrer Ausbildung sollen diese Personen ausserdem zwecks Stellensuche für sechs Monate zugelassen werden. Auf Verordnungsstufe soll unter anderem die Bewilligungspflicht zur Aufnahme und Beendigung einer Erwerbstätigkeit in eine Meldepflicht umgewandelt werden. Zudem wird die Teilnahmepflicht an Massnahmen zur beruflichen Ein- oder Wiedereingliederung neu auch auf Personen mit Schutzstatus S ausgeweitet. Schliesslich wird auch die Möglichkeit geschaffen, bestehende kantonale Integrationsprogramme auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen Bund und Kanton bei Bedarf zu verlängern.

Insgesamt sind zum Vorentwurf 75 Stellungnahmen eingegangen (26 Kantone, sechs politischen Parteien sowie 43 von den interessierten Kreisen).

Die überwiegende Mehrheit der Kantone, der politischen Parteien und der interessierten Kreise begrüsst die vorgeschlagenen Änderungen zumindest im Grundsatz und damit die Absicht des Bundesrates, die Erwerbsintegration von Personen mit Schutzstatus S zu verbessern und die Zulassung von in der Schweiz ausgebildeten Drittstaatsangehörigen zum Arbeitsmarkt zu erleichtern. Die Zustimmung bezieht sich insbesondere auf die vorgesehenen Vereinfachungen im Bewilligungsverfahren sowie auf die verstärkte Verbindlichkeit von Integrationsmassnahmen.

Einzelne Befürworter machen Formulierungsvorschläge oder Vorschläge zur praktischen Umsetzung. Diese beziehen sich vor allem auf die arbeitsmarktliche Kontrolle im Zusammenhang mit der Einführung der Meldepflicht, die Ausgestaltung der Teilnahmepflicht an Integrationsmassnahmen unter Berücksichtigung individueller Lebensumstände sowie die Umsetzung auf kantonaler Ebene. In Bezug auf den erleichterten Zugang von ausländischen Personen mit einem Abschluss der höheren Berufsbildung oder einem Postdoktorat zum Schweizer Arbeitsmarkt beziehen sich die wichtigsten Bemerkungen auf eine Klärung des Begriffs «Erwerbstätigkeit von hohem wissenschaftlichem und wirtschaftlichem Interesse» und auf die höheren Fachschulen, auf die sich der Vorentwurf bezieht. Der Vorentwurf wird jedoch insgesamt als verständlich und zweckmässig beurteilt, sodass keine Anpassung der vorgeschlagenen Bestimmungen erforderlich ist.