Rapport sur les résultats

Consultation 2011/25: Révisions dans le domaine des denrées alimentaires et des objets usuels · 696 pages

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Staatskanzlei des Kantons 44.4 c Die Angabe “traditionell” in der Klammer ist überflüssig, da die Bedin- Angabe “traditionell” streichen Bern gung “mit Reisessig unter pH 4.5 gesäuertem Reis” eindeutig ist.

Verband der Kantonsche- Generelle Die Absicht, Campylobacteriosen zu bekämpfen, wird ausdrücklich miker der Schweiz (VKCS) Bemerkungen begrüsst. Der Vorschlag des BAG zur Behandlung campylobacterpo-

sitiver Geflügelleber ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Da es sich bei Geflügelleber aber um ein absolutes Nischenprodukt handelt, wird die vorgeschlagene Änderung keinen bedeutenden Einfluss auf die Anzahl Fälle von Campylobacteriose haben. Von unserer Seite begrüsst wird zudem der in der Verordnung über Lebensmittel tierischer Herkunft neu vorgesehene Hygienehinweis auf Verpackungen von Geflügelfleisch.

Campylobacter ist der häufigste bakterielle Verursacher von

Gastroenteritis, und in den letzten Jahren ist eine stete Zunahme der Erkrankungen zu verzeichnen. Aus diesem Grunde sind weitere wirkungsvolle Massnahmen zu treffen.

Aus dem Bericht des BAG "Campylobacter in der Schweiz, Risikofaktoren und Massnahmen zum Umgang mit der Problematik" 2012 geht hervor:

1. Die Ursache für die vielen Erkrankungen ist in der Schweiz selbst zu suchen (Seite 16).

2. "Durch das Festlegen eines Prozesshygienekriteriums würde insbesondere Druck auf die der Verarbeitung vorgelagerten Prozesse ausgeübt werden, beispielsweise im Hinblick auf eine Verbesserung der Hygiene und der Stallhaltung in der Primärproduktion oder eine Optimierung der Schlachtprozesse. Es stellt sich die Frage, auf welcher Prozessstufe ein Prozesshygienekriterium gelten sollte: Ein Prozesshygienekriterium auf Stufe Verarbeitung müsste durch das BAG in Anhang 3 der Hygieneverordnung aufgenommen werden. Ein Kriterium auf Stufe Geflügel-schlachttierkörper unterläge dagegen dem Regelungsbereich des BVET und müsste im Rahmen der Verordnung über das Schlachten und die Fleischkontrolle resp. in der Anleitung des BVET zur Durchführung von mikrobiologischen Untersuchungen im Rahmen der Selbstkontrolle von Schlachtbetrieben geregelt werden" (Zitat, Seite 19).

Wir sind klar der Meinung, dass der Weg im Zusammenhang mit der Campylobacter-Problematik auch über die Einführung eines Prozesshygienekriteriums auf Stufe Geflügelschlachttierkörper führen sollte (Regelung durch BVET in der Verordnung über das Schlachten und die Fleisch-kontrolle VSFK oder Verordnung über die Hygiene beim Schlachten VHyS).

Verband der Kantonsche- 36.3 Der Text sollte stärker von den EU-Bestimmungen übernommen Ergänzung entsprechend den EU-Bestimmungen, u.a.: miker der Schweiz (VKCS) werden (Anhang der EU-Verordnung Nr. 558/2010). "b. andere Rohstoffe als die unter Buchstabe a genannten... Bei der

Herstellung niedermolekularen Kollagens aus Rohstoffen, die aus