Rapport sur les résultats

Consultation 2011/25: Révisions dans le domaine des denrées alimentaires et des objets usuels · 696 pages

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Geschäftsstelle IG DHS 42.5 Die Handhabung und der Umfang der Sichtkontrollen ist unklar, Streichen 2.ter Satz bis Modus der Kontrolle festgelegt ist.

zudem sind keine Beurteilungswerte festgelegt.

Es muss eine Referenz angegeben oder geschaffen werden, die den

erforderlichen Umfang und die Durchführung der Sichtkontrolle in

einem Warenlos ausreichend beschreibt.

Die Referenz muss zwingend auch eine Beurteilung zu Parasitenfun-

den beinhalten. Der Fund eines einzelnen Parasiten in einer Charge

darf nicht dazu führen, dass die Charge vernichtet werden muss,

denn dies würde faktisch ein Verbot des Verkaufs von Fisch aus

Wildfang bedeuten.

Geschäftsstelle IG DHS 42.6 Aus Art. 42 Abs 3 resultiert, dass nur bei Zuchtfisch auf eine Gefrier- Vor dem Inverkehrbringen von Fischereierzeugnissen, die keiner

behandlung verzichtet werden kann. Die Nachweispflicht ist dem Gefrierbehandlung unterzogen wurden oder die vor dem Konsum entsprechend auf Zuchtfisch zu beschränken. keiner Behandlung zur Abtötung lebensfähiger Parasiten, die eine Gesundheits-gefährdung darstellen, unterzogen werden sollen, muss die verantwortliche Person des Lebensmittelbetriebes gewährleisten, dass die Fischerei-erzeugnisse aus Fischzuchten stammen, welche die besonderen Anforderungen gemäss Absatz 3 Buchstabe d erfüllen. Dies kann in Form von ….

Geschäftsstelle IG DHS 44.4 c Die IGDHS nimmt positiv zur Kenntnis, dass hier ihr Antrag zur Fest-

legung einer Verkaufstemperatur für nach traditioneller Methode

hergestellte Sushi übernommen wurde.

Geschäftsstelle IG DHS Anh 2 Die Formulierung "genussfertige Getränke aus Automaten" lässt „3 Genussfertige offen ausgegebene Getränke aus Automaten“

offen, welche Getränke dazu gezählt werden. Hier ist klar zu stellen,

dass es sich um offen angebotene genussfertige Getränke aus Auto-

maten handelt und nicht etwa um vorverpackte Getränke (wie z.B. in

einer Büchse oder einem Tetra Pack ). Im Falle von Getränken, die

im Anhang 2 Produktegruppe 5 zugeordnet werden können und

gleichzeitig in Automaten verkauft werden widersprechen sich z.B. die

Toleranzwerte für B.cereus (Beispiel: Chokodrink Zuordnung nach

Produktgruppe 5 = 1000 KBE B. cereus/ml und Zuordnung nach

Produktegruppe 6 = 10'000 KBE B. cereus / ml)

hotelleriesuisse Generelle Gemäss Verordnung wird bei den Probenahmen auf die Selbstkon-

Bemerkungen trolle bzw. auf Art und Grösse des Betriebes verwiesen. In der Leitli-

nie „Gute Verfahrenspraxis im Gastgewerbe“ wurde dies präzisiert, so

dass Probenahmen nur ab einer bestimmten Grösse der Betriebe

zwingend notwendig sind.

hotelleriesuisse 58c.3 Es ist davon auszugehen, dass sich die Bestimmungen des Art. 58c Sicherheitshalber ist Art.58c Abs.3 wie folgt zu ergänzen:

Abs. 3 und 4 explizit auf Lebensmittelbetriebe beziehen, die die er- “…dass jeder Wochentag abgedeckt ist. Für gastgewerbliche Bewähnten Lebensmittel herstellen. Die Hotellerie ist von der Regelung triebe gelten die Bestimmungen der Absätze 1 und 2.”