Rapport sur les résultats

Consultation 2011/25: Révisions dans le domaine des denrées alimentaires et des objets usuels · 696 pages

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Organisations Avis exprimés

sondere dem Gewerbe sowie kleineren Unternehmen nicht zugemutet werden, über die Konsultation und Kenntnis des eigenen Landesrechtes hinaus EU-Erlasse ausfindig machen zu müssen und faktisch gar noch in der Verantwortung zu stehen, alle Änderungen des EU-Rechts mit zu verfolgen, um stets auf dem aktuellen Wissensstand zu sein bzw. rechtlich einwandfrei handeln zu können.

Wir fordern den Bundesrat auf, diese Anhörung abzubrechen und die Beratung bzw. Revision des Lebensmittelgesetzes abzuwarten. Zudem sind die Änderungen und Anpassungen der Verordnungen dann auf ihre Dringlichkeit und Wichtigkeit hin zu prüfen und zu gewichten. In den Erläuterungen der aktuellen Vorlage sind kaum Hinweise darauf zu finden, welche Auswirkungen die Anpassungen in administrativer und finanzieller Hinsicht für die betroffenen Schweizer Unternehmen aber auch für die Bevölkerung bzw. Konsumenten haben. Auch diese Aspekte scheinen den Absendern der Vorlage offenbar nebensächlich.

Die SVP verlangt, dass – nach abgeschlossener Revision des Lebensmittelgesetzes – nur dringende und wichtige Verordnungsänderungen vorgelegt werden und dies auch materiell zu begründen ist. Damit soll der Stabilität der Rechtsprechung und der Rechtssicherheit wieder mehr Gewicht neben dem behördlichen Anpassungsdrang an fremdes Recht gegeben werden..

Regierungskanzlei des Kan- Im Bereich der Spirituosen hat, gestützt auf die bilateralen Abkommen, bereits eine quasi tons Glarus buchstabengetreue Harmonisierung mit den Bestimmungen der EU stattgefunden. Diese

Harmonisierung wird zudem durch die Allgemeinverfügung des BAG Nr. 1129 verstärkt.

Wir ziehen Ihre Aufmerksamkeit auf die Tatsache, dass die EU Verordnung 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel im Jahr 2014 revidiert warden soll.

Diese Revision bringt mit Sicherheit Aenderungen, die im Rahmen der Harmonisierung auch in die Schweizer Gesetzgebung übernommen warden müssen. Es ist somit aus unserer Sicht verfrüht, die 14 Verordnungen die zurzeit in Vernehmlassung sind, im jetzigen Zeitpunkt zu revidieren. Wir sind der Auffassung, dass sich die Revision der Lebensmittelgesetzgebung in einer ersten Phase auf das Lebensmittelgesetz beschränken sollte und dass die Verordnungen erst im Nachhinein – nach Kenntnisnahme der Aenderungen in der EU-Gesetzgebung – angepasst warden sollten. Dies betrifft insbesondere die Verordnungen über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände und über die Kennzeichnung und Anpreisung von Lebensmitteln.

Zudem verweisen wir auf die Auswirkungen, welche die Umsetzung des “Cassis de Dijon Prinzips” auf das Schweizer Lebensmittelrecht hat und auf die Möglichkeiten (und Verwässerung unseres Qualitätsstandards), die sich gestützt auf das Bundesgesetz über die technischen Handelshemmnisse ergeben. Eine Harmonisierung mit dem EU Recht ist daher unseres Erachtens nur in begründeten Fällen angezeigt.

Schliesslich erachten wir es als angezeigt, die Uebergangsfristen der einzelnen Verordnungen untereinander abzustimmen – was zurzeit in den vorgelegten Entwürfen nicht der Fall ist.

Switzerland Cheese Marketing Die SCM AG verzichtet ihrerseits auf eine Stellungnahme, unterstützt aber die diversen Stel-AG lungnahmen der ihr naheliegenden Organisationen bzw. Firmen (wie die Schweizer Milchpro-

duzenten, Emmi AG oder auch die FIAL Föderation der Schweizerischen Nahrungsmittelindustrien).

Scienceindustries Wirtschafts- scienceindustries begrüsst grundsätzlich die Angleichung der Schweizer Gesetzgebung an die verband Chemie Pharma EU-Vorschriften betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel, die dem Ziel Biotech eines vorsorgenden Schutzes der Konsumentinnen und Konsumenten dienen. Allerdings sind

dabei die schweizerischen Verhältnisse und die Bedürfnisse und Erwartungen der Schweizer Konsumenten zu beachten. Wo Schweizer Lösungen anerkanntermassen besser sind (sei es für den Konsumenten leichter verständlich oder auf den nationalen Markt zugeschnitten) sollten diese als zusätzliche Optionen weiterhin beibehalten werden.

Die Mitgliedunternehmen von scienceindustries, die von dieser Revision unmittelbar betroffen sind, haben ihre spezifischen Anliegen der Föderation der Schweizerischen Nahrungsmittel-Industrien (fial) eingereicht. Aus diesem Grund verzichtet scienceindustries auf eine separate Stellungnahme.

SVGW Generell begrüssen wir die aktuelle Harmonisierung der Schweizerischen Lebensmittelgesetz-

gebung mit dem EU Recht. Aus unserer Sicht wäre es wünschenswert und ebenso sinnvoll, die trinkwasserspezifischen Vorgaben in einer eigenen Verordnung zusammenzufassen.

Damit bestünde die Möglichkeit, alle trinkwasserrelevanten hygienischen, chemischen und physikalischen Vorgaben in einer Verordnung zu vereinen. Zudem wäre es leicht möglich,

notwendige Abgrenzungen bezüglich Dusch- und Badewasser, Warmwasser etc., oder detailliert Geltungsbereiche und Definitionen festzulegen.

Schweizerischer Bäcker- Kon- Wir bedanken uns für die Möglichkeit der Stellungnahme und sind Ihnen dankbar, wenn Sie ditorenmeister-Verband unsere Anliegen in der definitiven Version der Vernehmlassung berücksichtigen. Als KMU-