Rapport sur les résultats

Consultation 2011/25: Révisions dans le domaine des denrées alimentaires et des objets usuels · 696 pages

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Aargau Verordnung über Zuckerarten, süsse Lebensmittel und Kakaoerzeugnis-

se oder der Zusatzstoff "Zuckercouleur E 150a-d" gemäss ZuV gemeint? Im Falle von Caramelzucker:

Ersetzen der Bezeichnung "Caramel" durch die offizielle Sachbezeichnung "Caramelzucker".

Im Falle von E 150:

Richtige Bezeichnung nach ZuV (Anhang 1) angeben.

Schweizerischer Obstver- 58.2 Erweiterung bis zu Art. 73 …. nach Artikel 59 bis 73….

band

Landeskanzlei des Kan- 59.2 Grammatischer Fehler. "Wird er ausschliesslich durch alkoholische Gärung und Destillatons Basel-Landschaft tion von Zuckerrohrsaft gewonnen wird, …"

Staatskanzlei des Kantons 59.2 Grammatischer Fehler. "Wird er ausschliesslich durch alkoholische Gärung und Destil-Luzern lation von Zuckerrohrsaft gewonnen wird, …"

Verband der Kantonsche- 59.2 Grammatischer Fehler. "Wird er ausschliesslich durch alkoholische Gärung und Destilmiker der Schweiz (VKCS) lation von Zuckerrohrsaft gewonnen wird, …"

Staatskanzlei des Kantons 59.2 Grammatischer Fehler. "Wird er ausschliesslich durch alkoholische Gärung und Destil-Aargau lation von Zuckerrohrsaft gewonnen wird, …"

Staatskanzlei des Kantons 59.2 Grammatischer Fehler Wird er ausschliesslich durch alkoholische Gärung und Destilla-Zug tion von Zuckerrohrsaft gewonnen, …

Staatskanzlei des Kantons 59.2 Grammatischer Fehler. "Wird er ausschliesslich durch alkoholische Gärung und Destil-Solothurn lation von Zuckerrohrsaft gewonnen wird, …"

Standeskanzlei des Kan- 61.1 In Art. 61 wird der Getreidebrand definiert: Getreidebrand ist eine Spiri- Art. 67a Kastanienbrand

tons Graubünden tuose, die durch Destillation einer vergorenen Maische aus dem vollen Kastanienbrand ist eine Spirituose, die durch Destillation aus

Korn von Getreide zu weniger als 95 Volumenprozent gewonnen wird einer vergorenen Kastanienmaische gewonnen wird.

und die sensorischen Eigenschaften der Ausgangsstoffe aufweist.

In Art. 67 wird der Obstbrand definiert: Obstbrand ist eine Spirituose, die

ausschliesslich durch alkoholische Gärung und Destillation einer frischen

fleischigen Frucht(oder des frischen Mostes dieser Frucht - mit oder

ohne Steine –) oder von Beeren oder Gemüse gewonnen und zu weni-

ger als 86 Volumenprozent so destilliert wird, dass das Destillat das

Aroma und den Geschmack der destillierten Ausgangsstoffe bewahrt.

In Art. 73 wird der Kartoffelbrand definiert: Kartoffelbrand ist eine Spiritu-

ose, die durch Destillation aus einer vergorenen Kartoffelmaische ge-

wonnen wird.

Bei Art. 61 und 73 wird in der Maische zunächst Stärke in Zucker umge-

wandelt, während bei Art. 67, also beim Obst, direkt der Zucker zu Alko-