Rapport sur les résultats

Consultation 2011/25: Révisions dans le domaine des denrées alimentaires et des objets usuels · 696 pages

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4.11 Révision partielle de l'ordonnance sur les boissons sans alcool (RS 817.022.111)

Organisation Article Commentaire Modifications proposées

Landeskanzlei des Kan- 3.1 Es fehlen die Definitionen von “konzentriertem Fruchtmark”, Entsprechende Definitionen zu "konzentriertem Fruchtmark,

tons Basel-Landschaft “Restaurations¬aroma” sowie “Fruchtfleisch und Zellen”, die in der "Restaurationaroma" sowie "Frucht-fleisch und Zellen" aus Anhang

EU-Richtlinie Nr. 2012/12 aufgeführt sind. Da die Begriffe unter Art. I und II der EU-Richtlinie Nr. 2012/12 in die Absätze 8-10 auf-4 (Anforderungen Fruchtsäfte) und teilweise auch unter Art. 8 (An- nehmen.

forderungen Fruchtnektar) verwendet werden, ist es notwendig,

diese in Art. 3 zu definieren.

Die europäische Minimaldefinition zum Restaurationsaroma sollte

übernommen werden (Anhang II Punkt 4 der EU-Richtlinie Nr.

2012/12). Insbesondere sind die Verfahren zur Gewinnung der

Restaurationsaromen zu umschreiben, und es ist festzuhalten, dass

sie aus den geniessbaren Teilen der Früchte derselben Fruchtart zu

gewinnen sind, aber auch kaltgepresstes Öl aus Zitrusschale und

Bestandteile der Steine enthalten können.

Staatskanzlei des Kantons 3.1 Es fehlen die Definitionen von “konzentriertem Fruchtmark”, Entsprechende Definitionen zu "konzentriertem Fruchtmark,

Luzern “Restaurations¬aroma” sowie “Fruchtfleisch und Zellen”, die in der "Restaurationaroma" sowie "Frucht-fleisch und Zellen" aus Anhang

EU-Richtlinie Nr. 2012/12 aufgeführt sind. Da die Begriffe unter Art. I und II der EU-Richtlinie Nr. 2012/12 in die Absätze 8-10 auf-4 (Anforderungen Fruchtsäfte) und teilweise auch unter Art. 8 (An- nehmen.

forderungen Fruchtnektar) verwendet werden, ist es notwendig,

diese in Art. 3 zu definieren.

Die europäische Minimaldefinition zum Restaurationsaroma sollte

übernommen werden (Anhang II Punkt 4 der EU-Richtlinie Nr.

2012/12). Insbesondere sind die Verfahren zur Gewinnung der

Restaurationsaromen zu umschreiben, und es ist festzuhalten, dass

sie aus den geniessbaren Teilen der Früchte derselben Fruchtart zu

gewinnen sind, aber auch kaltgepresstes Öl aus Zitrusschale und

Bestandteile der Steine enthalten können.

Staatskanzlei des Kantons 3.1 Es fehlen die Definitionen von “konzentriertem Fruchtmark”, von Ergänzung von Art. 3 Abs. 8-10:

Zürich “Restaurationsaroma” und “Fruchtfleisch und Zellen” wie in der RL Es sind Definitionen von “konzentriertem Fruchtmark”, von “Restau-

2012/12/EU des europäischen Parlaments und des Rates vom 19. rationsaroma” und “Fruchtfleisch und Zellen” aus Anhang I und II April 2012 aufgeführt. der RL 2012/12/EU in die als Abs. 8-10 aufzunehmen.

Staatskanzlei des Kantons 3.1 Die Definitionen müssen mit den in dieser Verordnung neu einge- ergänzen

Thurgau führten Begriffen "konzentriertes Fruchtmark", "Zellen" und "Restau-

rationsaroma" (vgl. unten) ergänzt werden.

Staatskanzlei des Kantons 3.1 Es fehlen die Definitionen von “konzentriertem Fruchtmark”, von Entsprechende Definitionen aus Anhang I und II der RL

Bern “Restaurationsaroma” und “Fruchtfleisch und Zellen” wie in der RL 2012/12/EU in die Absätze 8-10 aufnehmen.

2012/12/EU des europäischen Parlaments und des Rates vom 19.

April 2012 aufgeführt.