Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2003/201: Unternehmenssteuerreform II · 37 Seiten
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der Frage ablehnend gegenüber zu stehen, da sie sich gegen die steuerliche Entlastung der Investoren gemäss den Modellen 1 - 3 wendet. Die SP hält Massnahmen mit der Wirkung, dass die unterschiedlichen steuerlichen Folgen bei Ausschüttung oder Thesaurierung wegfallen, nicht für zwingend, da die Attraktivität der Selbstfinanzierung nicht durch eine Änderung der Steuergesetze vermindert werden müsse. Der Stellungnahme der SVP schliesslich ist lediglich zu entnehmen, dass sie sich für eine Entlastung der Unternehmen und gegen die Herstellung von Entscheidungsneutralität ausspricht.
Drei Parteien (EDU, FDP, LPS) halten es für richtig, zur Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung ein Teileinkünfteverfahren vorzusehen. Zwei Parteien (CVP und SVP) treten für die Beseitigung der wirtschaftlichen Doppelbelastung ein, sprechen sich aber gegen die vorgeschlagenen drei Modelle aus: Die CVP hält an ihrer parlamentarischen Initiative vom 12. Dezember 2002 (02.469) fest (u.a. mit einer Besteuerung von Ausschüttungen auf Risikokapital zu 50% und einer Erfassung thesaurierter Gewinne zu 3 Prozent des während der Haltedauer eingesetzten Kapitals bei den Inhabern massgebender Beteiligungsrechte von mindestens 20 Prozent im Veräusserungsfall). Die SVP will zwar die wirtschaftliche Doppebelastung beseitigen, erachtet aber alle drei Modelle als zu kompliziert, zu aufwändig, für den Laien nicht verständlich und nach Meinung von Fachleuten auch für Experten als rätselhaft in der Anwendung. Für die SP stellt die "wirtschaftliche Doppelbelastung" kein allgemeines Problem dar, da die Besteuerung von Gewinnen und die Besteuerung von Einkommen zwei unterschiedliche Tatbestände und unterschiedliche Steuersubjekte mit je eigener Beanspruchung der Infrastruktur betreffe. Ein Teileinkünfteverfahren wäre nur dann sinnvoll,
wenn den Inhabern von qualifizierten Beteiligungen keine Optionsmöglichkeit eingeräumt würde und die Beteiligungsgewinne konsequent besteuert würden. Die Grüne Partei bestreitet das Phänomen "wirtschaftiche Doppelbelastung"
nicht, hält aber eine steuerliche Entlastung der Investoren als nicht gerechtfertigt (s. dazu Anhang 2, Fazite zu Frage 4).
Zur Frage, ob zwecks Annäherung an die Rechtsformneutralität die Unterschiede bei der Steuerbelastung von Körperschaft und Anteilsinhabern einerseits sowie von Personenunternehmen andererseits auch durch Massnahmen zugunsten von Personenunternehmen verkleinert werden sollen, äussern sich 4 Parteien (CVP, EDU, FDP, LPS) zustimmend. Als teilweise zustimmend lässt sich die Stellungnahme der SP werten: Diese Partei hält die vorgeschlagenen Steuererleichterungen bei Personenunternehmen, dem Rückgrat der schweizerischen Wirtschaft, für nachvollziehbar. Sie weist jedoch darauf hin, dass diese Vorschläge die ohnehin schon komplizierte Besteuerung von Unternehmen noch komplizierter machen und damit dem erklärten Ziel des Bundesrates für einen Abbau der administrativen Belastungen der KMU zuwiderlaufen. Ausserdem sollten nach Ansicht der SP auf keinen Fall Massnahmen zugunsten der Kapitalgesellschaften in Erwägung gezogen werden, wenn die Meinung vorherrscht, dass mit dem heutigen System Personen- gegenüber Kapitalgesellschaften benachteiligt werden. Eher ablehnend äussern sich dagegen die CSP, die Grüne Partei und die SVP. Die SVP will, neben der Beseitigung der wirtschaftlichen Doppelbelastung, einen milderen Steuersatz für in Unternehmen reinvestierte Gewinne, steuerliche Erleichterungen bei der Unternehmensnachfolge und der Ge-
schäftsaufgabe, eine Entlastung für Business-Angels, die unbeschränkte Verlustverrechnung sowie Entlastungen für in Forschung und Bildung investiertes Kapital (s. dazu Anhang 2, Fazite zu Frage 5).