Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2003/201: Unternehmenssteuerreform II · 37 Seiten
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Die Frage, ob zwecks Annäherung an die Rechtsformneutralität die Unterschiede bei der Steuerbelastung von Körperschaft und Anteilsinhabern einerseits sowie von Personenunternehmen andererseits auch durch gezielte Massnahmen zugunsten von Personenunternehmen verkleinert werden sollen, wird von acht Spitzenverbänden bejaht. Der SGB und der KV SCHWEIZ unterstützen die Annäherung an die Rechtsformneutralität durch Massnahmen zugunsten von Personenunternehmen, wenn die Meinung vorherrscht, dass mit dem heutigen System Personen- gegenüber Kapitalgesellschaften benachteiligt werden. Sollte letzteres der Fall sein, sollten nach Auffassung des SGB auf keinen Fall Massnahmen zugunsten von Kapitalgesellschaften in Erwägung gezogen werden.
Zur Frage, ob die Förderung der Konkurrenzfähigkeit des Standortes Schweiz auch durch ergänzende Massnahmen zugunsten der Kapitalgesellschaften anzustreben ist, äussern sich acht Spitzenverbände zustimmend. Dabei gehen die Massnahmen für vier dieser Verbände die Massnahmen nicht weit genug: economiesuisse, die Schweizerische Industrieholding sowie der Schweizerische Arbeitgeberverband wollen eine Senkung der Gewinnsteuern, den zeitlich unbeschränkten Verlustvortrag, die Gewinn- und Verlustverrechnung im Konzern, den Verzicht auf schädliche Substanzsteuern (Kapitalsteuern, Emissionsabgabe) sowie auf Rechtsverkehrssteuern (Umsatzabgabe, Handänderungsabgaben). Am-Cham möchte eine Senkung der Schwelle für den Beteiligungsabzug auf 5 Prozent, und zwar auch für den Beteiligungsabzug auf Kapitalgewinnen. SGB, KV SCHWEIZ und Travail.Suisse lehnen ergänzende Massnahmen zugunsten von Kapitalgesellschaften ab.
3.5 Vernehmlassungen der übrigen Vernehmlassungspartner
Die Frage, ob überhaupt Massnahmen zu einer Unternehmenssteuerreform ergriffen werden sollen, wird von 22 Organisationen bejaht. Zwei Organisationen (Schweizerischer Gemeindeverband, SAB) lehnen die Unternehmenssteuerreform II in der vorgelegten Form aus finanziellen Gründen ab.
Die Frage, ob es richtig ist, die Verbesserung der Konkurrenzfähigkeit des Standortes Schweiz mittels gesamtwirtschaftlicher Entlastung des Risikokapitals auf Ebene der Investoren anzustreben, wird von 20 Organisationen bejaht. Dabei ist der STV der Auffassung, dass sein vorgeschlagenes viertes Modell die Anliegen der KMU besser berücksichtigt: danach sollen geldwerte Leistungen, wie z.B. Dividenden oder verdeckte Gewinnausschüttungen an Aktionäre oder nahestehende Personen, als geschäftsmässig begründeter Aufwand abziehbar sein. Die Besteuerung beim Aktionär bliebe vollumfänglich bestehen.
Nach mehrheitlicher Auffassung sollen die zu treffenden Massnahmen auch bewirken, dass die unterschiedlichen steuerlichen Folgen bei Ausschüttung oder Thesaurierung wegfallen. Der VSKB lehnt solche Massnahmen ab.
18 Organisationen halten es für richtig, zwecks Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung statt eines Anrechnungsverfahrens ein Teileinkünfteverfahren vorzusehen. Zwei Organisationen (IFF, Wipf AG) sprechen sich gegen ein Teileinkünfteverfahren aus.
Die Frage, ob zwecks Annäherung an die Rechtsformneutralität die Unterschiede bei der Steuerbelastung von Körperschaft und Anteilsinhabern einerseits sowie von Personenunternehmen andererseits auch durch gezielte Massnahmen zu-