Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2003/201: Unternehmenssteuerreform II · 37 Seiten
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− den Besteuerungsaufschub bei Überführung von Geschäftsliegenschaften des
Anlagevermögens ins Privatvermögen,
− die mildere Besteuerung der realisierten stillen Reserven bei definitiver Aufga-
be der Erwerbstätigkeit,
− Massnahmen bei Generationenwechsel,
− die Annäherung an die Reinvestitionstheorie sowie
− die Vermögenssteuer auf dem buchmässigen Geschäftsvermögen (ausser
Liegenschaften).
In Bezug auf die Aktiengesellschaften ging es zum einen darum, das Neu-Agio dem Grundkapital gleichzustellen, zum andern sollte der Beteiligungsabzug dahingehend verbessert werden, dass er ab einer Kapitalquote von 10 Prozent oder einem Verkehrswert von einer Million Franken gewährt wird. Schliesslich waren weitere Ausnahmen von der Emissionsabgabe vorgesehen, die den Fall der Gründung von Auffanggesellschaften sowie die Erhöhung der Freigrenze bei Kapitalgesellschaften und Genossenschaften betreffen. Die Erhöhung dieser Freigrenze für Kapitalgesellschaften ist bereits in der Botschaft vom 18. August 2004 betreffend die Änderung des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben (Art. 6 Abs. 1 Buchst. a StG; BBl 2004, 4899) enthalten.
1.2 Dauer des Vernehmlassungsverfahrens
Die Frist für das Einreichen der Vernehmlassungsantworten dauerte vom
15. Dezember 2003 bis zum 30. April 2004. Wegen der Abstimmung zum Steuerpaket vom 16. Mai 2004 trafen die letzten Stellungnahmen jedoch erst Ende Mai 2004 ein. Eine Übersicht über die eingegangenen Vernehmlassungen findet sich unter Ziffer 2.
2 Verzeichnis der Eingaben
Ausdrücklich auf das Einreichen einer Vernehmlassung haben verzichtet: Das schweizerische Bundesgericht, das schweizerische Versicherungsgericht und die Eidg. Steuerrekurskommission.
2.1 Kantone
Im Bericht verwendete Abkürzungen sind vorangestellt.
AG Aargau
AI Appenzell Innerrhoden
AR Appenzell Ausserrhoden
BE Bern
BL Basel-Landschaft
BS Basel-Stadt
FR Freiburg
GE Genf
GL Glarus
GR Graubünden
JU Jura
LU Luzern
NE Neuenburg
NW Nidwalden