Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2003/201: Unternehmenssteuerreform II · 37 Seiten
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Die Mehrheit der Spitzenverbände erachtet die Aufrechterhaltung der Emissionsabgabe nicht als taugliche flankierende Massnahme zur Überprüfbarkeit des einzuführenden Kapitaleinlageprinzips (Agioeinzahlungen). Sie befürworten jedoch die Anhebung der Freigrenze bei der Emissionsabgabe und die vorgeschlagene Lösung zu Gunsten von sog. Auffanggesellschaften.
Zur Frage, ob das ABRG als Instrument für eine antizyklische Konjunkturpolitik oder als Massnahme zur Förderung des Risikokapitals tauglich sei, sind die Meinungen geteilt.
5.5 Vernehmlassung der übrigen Vernehmlassungspartner
15 Vernehmlassungspartner unterstützen die Einführung des Kapitaleinlageprinzips.
Die Mehrheit der Vernehmlassungspartner ist für eine Berücksichtigung der Agioeinzahlungen, auch wenn sie vor dem 1. Januar 2003 erfolgt sind.
Aus den Antworten zur Frage betreffend die Asymmetrie in der Anwendung des Kapitaleinlageprinzips für die direkten Steuern und die Verrechnungssteuer lässt sich keine klare Tendenz erkennen.
15 Organisationen sind der Auffassung, dass alle KMU in Genuss der steuerlichen Anreize zur Förderung des Riskokapitals kommen sollen.
Die Mehrheit der Vernehmlassungspartner, die sich zu dieser Frage äussern, befürworten die Herabsetzung der Alternativkriterien für die Erlangung der Ermässigung auf Beteiligungserträgen von 20 auf 10 Prozent Kapitalquote und von zwei auf eine Million Franken Verkehrswert für kleinere Kapitalquoten. Eine knappe Mehrheit befürwortet die Regel, dass für die Ermässigung auf Kapitalgewinnen unter den hievor erwähnten Voraussetzungen (Ziff. 5.2 hievor) nur auf die Beteiligungsquote abgestellt werden soll.
Die Mehrheit der Antwortenden ist der Auffassung, dass die Emissionsabgabe nicht einzig zum Zwecke der Überprüfbarkeit des Kapitaleinlageprinzips fortgeführt werden sollte. Die Anhebung der Freigrenze bei der Emissionsabgabe und die vorgeschlagene Lösung zu Gunsten von sog. Auffanggesellschaften werden generell befürwortet.
Die Mehrheit der Organisationen betrachtet schliesslich das ABRG weder als taugliches Instrument für eine antizyklische Konjunkturpolitik noch als Mittel zur Förderung des Risikokapitals.
6 Massnahmen zu Gunsten von Personenunternehmen
6.1 Überblick über die einzelnen Massnahmen
In der Vernehmlassungsvorlage wurden folgende Massnahmen zu Gunsten der Personenunternehmen vorgeschlagen (die hienach erwähnten Gesetzesartikel betreffen die Vorschläge der Vernehmlassungvorlage):