Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2003/201: Unternehmenssteuerreform II · 37 Seiten

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• die Fünfjahresfrist zugunsten der Erben für den Entscheid, ob sie die Unternehmung weiterführen oder aufgeben sollen, erscheint zu lang;

• die vorgeschlagene Regelung löst das eigentliche Problem der Übernahme einer Unternehmung durch einen Teil der Erben nicht. Dieses liegt eher bei der finanziellen Abfindung der Erben, die sich nicht an der Unternehmung beteiligen wollen.

Die Mehrheit der Kantone spricht sich für eine Milderung der Steuerbelastung auf Liquidationsgewinnen im Falle der Übertragung oder der definitiven Aufgabe einer Personenunternehmung. Von drei Kantonen kommen jedoch die folgenden Einwände:

• jede Satzreduktion auf Liquidationsgewinnen im Erbfall oder nach dem 55. Altersjahr des Unternehmers ist ungerechtfertigt;

• die Satzreduktion auf 1/8 geht zu weit;

im System der einjährigen Postnumerandobesteuerung gibt es keinen Grund für eine Reduktion des Steuersatzes, denn die Besteuerung der Gesamtheit der Einkünfte im Jahr ihrer Realisation entspricht dem Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.

Mit Ausnahme dreier Kantone sind die Kantone einverstanden mit der Massnahme im Zusammenhang mit der Verpachtung und der definitiven Aufgabe land- und forstwirtschaftlicher Betriebe. Die Mehrheit der Kantone fragt sich allerdings, ob es sich rechtfertige, diese Massnahme auf die Land- und Forstwirtschaftsbetriebe zu beschränken, oder ob sie nicht auf andere Unternehmen ausgedehnt werden müsste.

Die Kantone formulieren keine weiteren Vorschläge zum Bereich der Personenunternehmungen. ein Kanton bemerkt allerdings, dass die Berechnungsgrundlage für die AHV-Beiträge der Selbständigerwerbenden mehr differenzieren sollte nach Erträgen aus Arbeitsleistung und solchen aus dem investierten Eigenkapital.

6.3 Vernehmlassung der Parteien

Einleitend ist zu bemerken, dass die politischen Parteien sich nicht zu jeder einzelnen der vorgeschlagenen Massnahmen zugunsten der Personenuntenehmen geäussert haben. Sie scheinen diesen Massnahmen grundsätzlich positiv gegenüber zu stehen, obwohl sich nur für einzelne Vorschläge klare Mehrheiten erkennen lassen.

Die SP stellt sich grundsätzlich nicht gegen die Entlastungsmassnahmen für Personenunternehmen. Sie stellt jedoch fest, dass diese Vorkehren das Steuersystem weiter verkomplizieren werden. Die Besteuerungsaufschübe dürften nicht zu Steuerbefreiungen führen. FDP und LPS befürworten die Massnahmen, währenddem sie von der EDU abgelehnt werden. Die SVP ihrerseits bezeichnet zwar die Reform als inakzeptabel, spricht sich jedoch für die Erleichterungen bei der Übertragung von Personenunternehmungen und für die Möglichkeit der Verlustverrechnung aus.

Die Ausdehnung des Ersatzbeschaffungstatbestands wird von der Mehrheit der Parteien begrüsst.