Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2003/201: Unternehmenssteuerreform II · 37 Seiten

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Die Vernehmlassungspartner wurden aufgefordert, sich zu den folgenden Lösungsvorschlägen zu äussern :

− Einführung des Kapitaleinlageprinzips;

− Vorschlag, das Kapitaleinlageprinzip nur auf Agio anzuwenden, das ab dem 1. Januar 2003 einbezahlt wurde;

− Verzicht auf die Berücksichtigung von Agio-Einzahlungen, die vor dem 1. September 2003 geleistet wurden aus Gründen der Verwaltungsökonomie und

− Die Anwendung des Kapitaleinlageprinzips soll den Aktionären nur insofern zu Gute kommen, als für deren Veranlagung nicht das Buchwertprinzip, sondern das Nennwertprinzip massgebend ist; bezüglich der Verrechnungssteuer soll das Kapitaleinlageprinzip jedoch für alle Steuerpflichtigen Anwendung finden.

Was die spezifischen Massnahmen zur Förderung des Risikokapitals betrifft,

wurden die Vernehmlassungspartner zu den folgenden Vorschlägen befragt:

− Regel, dass nicht nur neu gegründete (innovative), sondern alle KMU (wenn nicht sogar alle Unternehmen) von den steuerlichen Anreizen zur Entlastung des Risikokapitals profitieren können;

− Herabsetzung der Alternativkriterien für die Erlangung der Ermässigung auf Beteiligungserträgen von 20 auf 10 Prozent Kapitalquote und von zwei auf eine Million Franken Verkehrswert für kleinere Kapitalquoten;

− Regel, dass für die Ermässigung auf Kapitalgewinnen nur auf die Beteiligungsquote abgestellt wird, allerdings unter gleichzeitiger Einführung der Regel „Einmal qualifiziert, immer qualifiziert“, soweit der Verkehrswert der Beteiligungsrechte vor Verkauf mindestens eine Million Franken betrug;

− Fortführung der Emissionsabgabe als flankierende Massnahme zur Überprüfbarkeit des einzuführenden Kapitaleinlageprinzips (Agioeinzahlungen);

− Anhebung der Freigrenze bei der Emissionsabgabe für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften sowie Lösung zu Gunsten von sog. Auffanggesellschaften;

− Abschaffung des ABRG, weil dieses sich weder als Instrument der antizyklischen Konjunkturpolitik noch als Massnahme zur Entlastung des Risikokapitals eignet.

5.2 Vernehmlassung der Kantone

Die Einführung des Kapitaleinlagprinzips wurde von allen Kantonen befürwortet.

22 Kantone unterstützen den Vorschlag, dass das Kapitaleinlageprinzip grundsätzlich nur für Agio gelten soll, das ab dem 1. Januar 2003 einbezahlt wurde. Die gleichen Kantone teilen zudem die Auffassung, die Grenze für die Berücksichtigung solcher Agio-Einzahlungen sogar auf den 1. September 2003 zu legen, wenn sich dies aus verwaltungsökonomischen Gründen aufdrängen sollte.